Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV

Nach einem Urteil des BVerwG vom 05.02.2015, Az. 3 B 16.14 hat die Fahrerlaubnisbehörde in der Beibringungsanordnung außer den Tatsachen, die die Eignungsbedenken begründen, und der Fachrichtung des Arztes, der die Begutachtung durchführen soll, auch die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass der Betroffene zweifelsfrei erkennen kann, welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll, um beurteilen zu können, ob die Aufforderung rechtmäßig , anlassbezogen und verhältnismäßig ist.

„Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.05.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht“ teilgenommen. Schwerpunkte des Seminars waren

– die Verteidigung im Verwaltungsverfahren (Verjährung, Messverfahren, Fahrverbot, Punktesystem)

– Handlungsmöglichkeiten bis zur mündlichen Gerichtsverhandlung

– die Verteidigung in der Hauptverhandlung (Fehler der Gerichts erkennen)

– die Rechtsbeschwerde

 

 

Blitz-Marathon am 16.04.2015 von 6.00 bis 24.00 Uhr

Bitte fahren Sie (nicht nur heute) vorsichtig, in Deutschland haben 13.000 Beamte am 16.04.2015 mehr als 7.000 Kontrollstellen eingerichtet.

Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Nutzungsausfall ist nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 11.06.2014 zu dem Az. 1 U 157/13 auch für ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu erstatten, wenn dieses nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung, sondern als Verkehrsmittel eingesetzt wird, mit dessen Hilfe Orte erreicht werden, an denen ein Gewinn zu erwirtschaften ist.

Unfallregulierung

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter.

Dies führt dazu, dass sich die Regulierung von Unfallschäden zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt hat, welches der Fachanwalt für Verkehrsrecht beherrscht, indem dieser die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung. Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und so wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen wird.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene, so dass der Geschädigte, der die Regulierung allein durchführt, häufig auf Ansprüche verzichtet würde.

Sprechen Sie uns an, wir sind sehr gerne für Sie da!

„Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“ in Gießen teilgenommen.

Das Seminarthema ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Zahl der Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und ihren Rechtsschutzversicherern stetig steigt. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Rechtsschutzversicherer häufig allein aus wirtschaftlichen Gründen Versicherungsschutz versagen oder selbst das komplexe Regelwerk nicht verstehen und deshalb eine falsche Entscheidung treffen.

Die Veranstaltung befasste sich unter anderem mit folgenden Fragen:

1.) In welchen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig?

2.) Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert oder mitversichert?

3.) Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung (z.B. Kostenübernahme für die Einholung privater Sachverständigengutachten)?

4.) Wie ist mit einer Deckungsablehnung umzugehen?

Nehmen Sie eine Deckungsablehnung nicht einfach hin, sprechen Sie uns an! Bestehen Sie auf Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag! Wir helfen Ihnen, diese auch durchzusetzen!

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Nach einem Beschluss des KG vom 27.10.2014 (3 Ws (B) 467/14) handelt es sich bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Somit muss der Tatrichter im Urteil grundsätzlich Feststellungen dazu treffen, wie lang die Messtrecke und wie groß der Verfolgungsabstand war. Bei Dunkelheit sind in der Regel zusätzliche Darlegungen zu den Sichtverhältnissen erforderlich.

Bedenken gegen die Kraftfahreignung aus Parkverstößen

Nach einem Beschluss des VGH Mannheim vom 20.11.2014 (10 S 1883/14) können Bedenken gegen die Kraftfahreignung ausnahmsweise jedenfalls auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die wie beispielsweise Parkverstöße nicht mit Punkten bewertet werden, wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betroffene von Januar 2004 bis Mai 2010 in mindestens 151 Fällen gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstoßen.

Keine verbotswidrige Mobiltelefonbenutzung

Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 07.11.2014 (III-1 RBs 284/14) liegt keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons vor, wenn der Fahrer diese nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen.

53. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29. und 30.01.2015 am 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen. Themen waren unter anderem „Europäischer Führerscheintourimus“, „Automatisiertes Fahren“, „Neue Promillegrenzen für Radfahrer“, „Unfallrisiko Landstraße“, „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“, „Alternative Reparaturmethoden“ sowie der „Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht“. Näheres zu den in den jeweiligen Arbeitskreisen beschlossenen Empfehlungen kann den einschlägigen Pressemitteilungen entnommen werden.

Neuerungen für Verkehrsteilnehmer 2015

– Autofahrer können innerhalb Deutschlands bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten, auch wenn das Fahrzeug weiterhin umgemeldet werden muss. Erst bei einer Neuzulassung muss ein Kennzeichen des neuen Wohnorts beantragt werden.

– Ab 2015 angemeldete Fahrzeuge können online wieder abgemeldet werden; voraussichtlich ab 2016 soll auch die Wiederzulassung online möglich sein.

– Das automatische Notrufsystem eCall wird in allen Neuwagen Pflicht. eCall wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. In diesem Fall stellt das System unter der europäischen Notrufnummer 112 eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her.

– Die Verbandskästen im Pkw müssen der DIN 13164 entsprechen, wodurch sich der vorgeschrieben Inhalt ändert. Solange das Ablaufdatum nicht überschritten ist, müssen die alten Verbandskästen jedoch nicht ausgetauscht werden.

– Ab dem 01.11.2015 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner ausgestattet sein.

– Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten sollen ab Mitte 2015 Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.

 

 

 

 

„Probleme bei der Regulierung des Personenschadens“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.11.2014 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Probleme bei der Regulierung des Personenschadens“ in Frankfurt am Main teilgenommen. Themen waren unter anderem prozessuale Probleme des Schmerzensgeldanspruchs, Unterhaltsschäden, der Haushaltsführungsschaden sowie Verdienstausfall.