Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Nutzungsausfall ist nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 11.06.2014 zu dem Az. 1 U 157/13 auch für ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu erstatten, wenn dieses nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung, sondern als Verkehrsmittel eingesetzt wird, mit dessen Hilfe Orte erreicht werden, an denen ein Gewinn zu erwirtschaften ist.