Wir beschäftigen uns außergerichtlich und vor Gericht mit vertragsrechtlichen Fragen.
Bei Unsicherheiten zu bestehenden Verträgen helfen wir ebenso wie bei der Erstellung neuer Verträge sowie bei Problemen mit der Vertragsabwicklung.
Das Leistungsspektrum im Vertragsrecht umfasst somit die
- Gestaltung neuer Verträge
- Überprüfung bestehender Verträge
- Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen einschließlich der Zwangsvollstreckung
- Abwehr von Forderungen aus Verträgen einschließlich der Abwehr der Zwangsvollstreckung
Bei den gängigsten Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt es sich um den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Dienstvertrag, den Werkvertrag, Versicherungsverträge, den Reisevertrag sowie den Leasingvertrag.
Aktuelle Beiträge zum Vertragsrecht:
41. ADAC Juristen-Congress
Rechtsanwalt Markus Bittner hat als ADAC Vertragsanwalt vom 19. bis zum 21.09.2024 am 41. ADAC Juristen-Congress in Bamberg teilgenommen. Themen waren unter anderem „Neues zu Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung einschließlich der Umsetzung der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie“, „Aktuelle Rechtsprechung im Deliktsrecht bei alkohol- und drogenbedingter Beeinflussung“, „Fahrerlaubnisrechtliche Fragen der Praxis an der Schnittstelle zum Strafrecht“ sowie „Die aktuelle Rechtsprechung […]
Der Streit um die Einbauküche: Teil 1: Instandhaltung
Im Mietverhältnis gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen, zu wem und in wessen Verantwortungsbereich die in der Mietsache befindliche Einbauküche gehört. Denkbar ist, dass der Mieter selbst die Einbauküche mitbringt und in der Mietsache installiert. Für diesen Fall ist vollkommen klar, dass der Vermieter nicht für die Instandhaltung und Instandsetzung der Einbauküche verantwortlich ist. Ebenso klar […]
BGH: Verhandlungstermin am 14. Dezember 2020 zum VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist !
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren VW-Verfahren Verhandlungstermin bestimmt. Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Schluss des Jahres 2015 begann. Das Landgericht Stuttgart hat der Klage aus 2019 […]