Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“ in Gießen teilgenommen.
Das Seminarthema ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Zahl der Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und ihren Rechtsschutzversicherern stetig steigt. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Rechtsschutzversicherer häufig allein aus wirtschaftlichen Gründen Versicherungsschutz versagen oder selbst das komplexe Regelwerk nicht verstehen und deshalb eine falsche Entscheidung treffen.
Die Veranstaltung befasste sich unter anderem mit folgenden Fragen:
1.) In welchen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig?
2.) Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert oder mitversichert?
3.) Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung (z.B. Kostenübernahme für die Einholung privater Sachverständigengutachten)?
4.) Wie ist mit einer Deckungsablehnung umzugehen?
Nehmen Sie eine Deckungsablehnung nicht einfach hin, sprechen Sie uns an! Bestehen Sie auf Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag! Wir helfen Ihnen, diese auch durchzusetzen!