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„Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 18.04.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem Schadenersatzansprüche des Versicherers nach § 86 VVG, der Stichentscheid nach Leistungsablehnung, der Eintritt des Versicherungsfalls, die Deckungszusage sowie die Prozessführungsbefugnis.

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen am Markt vertretenen Rechtsschutzversicherern zusammen und werden von renommierten Rechtsschutzversicherern empfohlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar die Möglichkeit, von einem Rechtsschutzversicherer für einen zurückliegenden Rechtsstreit sofortige Unterstützung zu erhalten, auch wenn bislang noch kein Vertrag über eine Rechtsschutzversichererung besteht. Bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls an.

Wir klären die Kostenfrage mit Ihrem Rechtsschutzversicherer als weitere Serviceleistung für Sie ab. Dies erspart Ihnen den Weg zum Rechtsschutzversicherer vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns und schützt Sie vor unberechtigten Deckungsablehnungen Ihres Rechtsschutzversicherers.

„Aktuelles im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 01.07.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Aktuelles im Versicherungsrecht“ teilgenommen.

„Update Unfallversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.06.2021 an der zweieinhalbstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Update Unfallversicherungsrecht“ teilgenommen.

„Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.03.2021 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung der VRiLG Dr. Marlow und Spuhl zum Thema „Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Strafsachen ?

Zusammengefasst lässt sich sagen: Rechtsschutz besteht nie bei Verbrechen, d.h. bei Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind, ansonsten abhängig davon, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen wird, und ob es um ein Straßenverkehrsdelikt geht oder nicht.

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich die Kosten für die Verteidigung bei fahrlässigen und vorsätzlichen Delikten. Dabei geht es z.B. um Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Wird aber später wegen Vorsatz verurteilt, fordert die Versicherung die Kosten vom Versicherungsnehmer wieder zurück.

Bei sonstigen Straftaten gilt:
Die Versicherung übernimmt immer dann (vorläufig) die Kosten, wenn dem Beschuldigten Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Falls er aber am Ende des Verfahrens wegen Vorsatz verurteilt wird, werden die Kosten zurückgefordert.

Ist der Tatvorwurf also fahrlässige Körperverletzung, besteht Rechtsschutz. Stellt sich aber im Laufe des Verfahrens heraus, dass das Delikt doch vorsätzlich begangen wurde, und wird der Beschuldigte deswegen verurteilt, verlangt die Versicherung die gezahlten Kosten zurück. Das gilt aber nur bei einer Verurteilung! Eine Einstellung des Verfahrens – und wenn es auch gegen Auflagen ist – zählt nicht als Verurteilung und führt nicht zu einer Rückforderung.

Das bedeutet auch, dass der Rechtsschutz für Delikte, die nur vorsätzlich begangen werden können, normalerweise von Beginn an verwehrt wird. Solche Delikte sind z.B. Betrug oder Diebstahl.

Rechtsschutzversicherung

Selbst dann, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit, rückwirkend noch einen Rechtsschutzvertrag abschließen zu können.

Bitte nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 05.11.2019 in Köln an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung – Neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme“ teil. Diese Veranstaltung ist von großer praktischer Relevanz, da die Rechtsschutzversicherer immer häufiger Leitungen zum Nachteil der Mandanten zu Unrecht ablehnen.

Die Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.06.2015 an einer fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht teilgenommen. Thema war unter anderem, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht eintrittspflichtig ist.

Deckungsanfrage Rechtsschutz

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und klären für Sie die Frage der Kostenübernahme als besondere Serviceleistung ab, bevor überhaupt Kosten entstehen. Dies erspart Ihnen den Weg zu Ihrem Rechtsschutzversicherer vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns.

„Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“ in Gießen teilgenommen.

Das Seminarthema ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Zahl der Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und ihren Rechtsschutzversicherern stetig steigt. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Rechtsschutzversicherer häufig allein aus wirtschaftlichen Gründen Versicherungsschutz versagen oder selbst das komplexe Regelwerk nicht verstehen und deshalb eine falsche Entscheidung treffen.

Die Veranstaltung befasste sich unter anderem mit folgenden Fragen:

1.) In welchen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig?

2.) Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert oder mitversichert?

3.) Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung (z.B. Kostenübernahme für die Einholung privater Sachverständigengutachten)?

4.) Wie ist mit einer Deckungsablehnung umzugehen?

Nehmen Sie eine Deckungsablehnung nicht einfach hin, sprechen Sie uns an! Bestehen Sie auf Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag! Wir helfen Ihnen, diese auch durchzusetzen!