Rechtsanwältin Stefanie George hat vom 17. bis zum 19.10.2019 in Frankfurt am ersten Baustein eines Fachwaltslehrgangs für Bau- und Architektenrecht teilgenommen. Schwerpunkt dieser Einheit war das neue Bauvertragsrecht im BGB, welches in der Regel Gültigkeit für private Bauverträge entfaltet und am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Viele Regelungen wurden denen der VOB/B, die vor allem in der öffentlichen Auftragsvergabe, aber auch bei Verträgen zwischen Unternehmern regelmäßig zum Einsatz kommt, angepasst oder zumindest angenähert, insbesondere wurden auch die Tatbestände der „Abnahmefiktion“ ins BGB integriert. Im Rahmen der 3-tägigen Veranstaltung wurden zudem sämtliche Regelungen der VOB/B intensiv besprochen.