Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache macht.

Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, um sich dann möglichst umgehend an einen Spezialisten zu wenden.

Im Rahmen einer ersten Besprechung können alle in der jeweiligen Situation erforderlichen Maßnahmen abgestimmt werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.

Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Neben der Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe droht im Verkehrsstrafrecht

  • die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
  • eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69 a StGB)
  • ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten (§ 44 StGB)

Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:

VGT Goslar 2025

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt auch am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen, welcher vom 30. bis zum 31.01.2025 stattfand. Themen der Arbeitskreise waren

OWi-Verfahren: Abkehr vom standardisierten Messverfahren?

Das MessEG ist nunmehr bereits zehn Jahre alt. Die darin enthaltenen Übergangsvorschriften für alte Bauartzulassungen sind am 1.1.2025 ausgelaufen. Bedeutsam ist insoweit § 62 MessEG, mit welchem die immer wieder angeführte Vertrauenswirkung der alten PTB-Zulassungen begründet wurde. Ist dieser nun nicht mehr gültig, existieren die Bauartzulassungen der PTB als „antizipierte Sachverständigengutachten“ nicht mehr. Das standardisierte […]

BGH zur Haftung des Autowaschanlagenbetreibers für die Beschädigung eines serienmäßigen Heckspoilers

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.11.2024 zu dem Az. VII ZR 39/24 klargestellt, dass ein Waschanlagenkunde mit einem marktgängigen, serienmäßig ausgestatteten und in ordnungsgemäßem Zustand befindlichen Fahrzeug gegenüber einem Waschanlagenbetreiber darauf vertrauen darf, dass sein Fahrzeug so, wie es ist, also mitsamt den serienmäßig außen angebrachten Teilen, unbeschädigt aus dem Waschvorgang hervorgeht. Passt eine […]