Coronavirus und Versicherungsrecht
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind noch nicht absehbar, es stellen sich vielfältige vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen.
Möglicherweise können Betriebunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen, Ausfallversicherungen bzw. Kreditausfallversicherungen in Anspruch genommen werden.
In neueren Versicherungsverträgen sind Epidemien und Pandemien häufig ausgeschlossen, insbesondere in älteren Betriebsschließungsversicherungen und Ausfallversicherungen ist dies unter Umständen nicht der Fall.
Entscheidend ist jeweils die Risikobeschreibung des jeweiligen Vertrages, nicht jede ablehnende Entscheidung des Versicherers ist zutreffend.
Bitte übersenden Sie uns bei entsprechendem Beratungsbedarf die konkreten allgemeinen Versicherungsbedingungen möglichst per E-Mail oder über unser Online-Formular, damit wir die Sachlage überprüfen und gerne beispielsweise auch per Videokonferenz besprechen können.