Coronavirus und Versicherungsrecht

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind noch nicht absehbar, es stellen sich vielfältige vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen.

Möglicherweise können Betriebunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen, Ausfallversicherungen bzw. Kreditausfallversicherungen in Anspruch genommen werden.

In neueren Versicherungsverträgen sind Epidemien und Pandemien häufig ausgeschlossen, insbesondere in älteren Betriebsschließungsversicherungen und Ausfallversicherungen ist dies unter Umständen nicht der Fall.

Entscheidend ist jeweils die Risikobeschreibung des jeweiligen Vertrages, nicht jede ablehnende Entscheidung des Versicherers ist zutreffend.

Bitte übersenden Sie uns bei entsprechendem Beratungsbedarf die konkreten allgemeinen Versicherungsbedingungen möglichst per E-Mail oder über unser Online-Formular, damit wir die Sachlage überprüfen und gerne beispielsweise auch per Videokonferenz besprechen können.

Wir sind für Sie da!

Wir sind uneingeschränkt für Sie da. Auch wenn wir bereits seit 2017 die Akten ausschließlich elektronisch und viele Mandate auf Wunsch der Mandanten „online“ führen, stehen wir selbstverständlich für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Bitte betreten Sie in diesen Fällen die Kanzlei nach Vereinbarung eines Termins aus präventiven Gründen nur dann, wenn Sie keine Erkältungssymptome aufweisen.

Sie haben auch die Möglichkeit, von der Übertragung des Mandats bis zur Mandatsbeendigung die gesamte Kommunikation mit der Kanzlei per Telefon, Videokonferenz und E-Mail zu führen.

Unterlagen können Sie uns per Post, per E-Mail und über unser Online-Formular übersenden.

Bitte nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen in der WERKStadt Limburg und zur Abgabe von Unterlagen unseren Briefkasten am Haupteingang gegenüber dem Fitnessstudio Meine Sportzeit.

Coronavirus und E-Akte

Die Bundesregierung hat am 12.03.2020 dazu aufgerufen, im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen möglichst per Telefon und E-Mail zu korrespondieren.

Diese Möglichkeit bieten wir unseren Mandanten bereits seit 2017 an, da wir seitdem unsere Akten ausschließlich elektronisch führen, was zu einer spürbaren Beschleunigung der Bearbeitung geführt hat.

Selbstverständlich können Sie von dieser Möglichkeit auch weiterhin und unabhängig vom Coronavirus jederzeit Gebrauch machen, ohne dass die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit hierdurch in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde.

Coronavirus und Gesundheitsvorsorge

Bitte betreten Sie die Kanzlei nicht, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in Italien, Österreich oder der Schweiz waren oder erkältet sind. In diesen Fällen nehmen Sie bitte telefonisch (06431/219319) oder per E-Mail (office@kanzlei-markus-bittner.de) Kontakt mit uns auf.

In allen anderen Fällen halten Sie bitte einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 bis 2 Meter ein.