Wir bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine umfassende Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Dies betrifft Fälle einer Kündigung oder Änderungskündigung, die Erteilung von Abmahnungen, Meinungsverschiedenheiten in Urlaubsfragen sowie alle Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Lohn, Gehalt, Überstundenvergütung, Gratifikation, Sonderzahlungen, Spesen…).

Wir entwerfen und überprüfen Arbeitsverträge und helfen bei Eingruppierungs-, Schadenersatz- und Haftungsfragen.

Gleiches gilt bei „Mobbing“ und Fragen im Zusammenhang mit dem Betriebsrat.

Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst somit die Bereiche

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Freistellung
  • Arbeitszeugnis
  • Befristung
  • Entfristung
  • Abmahnung
  • Betriebsrat
  • Entgeltfortzahlung
  • Arbeitszeit