Was ist das?

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) ist mit mehr als 21 Millionen Mitgliedern der größte Verkehrsclub Europas.

ADAC Mitglieder können unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ein erstes Beratungsgespräch zum Verkehrsrecht (Verkehrsunfall, Schadensregulierung, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen), Führerscheinrecht (Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Alkohol und Drogen, Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU), Flensburger Fahreignungsregister (Punkte)) sowie Verbraucherrecht (Autokauf, Automiete, Leasing, Werkstattrecht, Reiserecht) in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Erstberatung sind bereits im ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten.

Um diese Mitgliederleistung sicherstellen zu können, arbeitet der ADAC deutschlandweit mit unabhängigen, weisungsfreien und selbstständigen Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen, von denen der ADAC überzeugt ist, dass Sie die hohen Anforderungen erfüllen, die der ADAC an die Rechtsberatung seiner Mitglieder stellt.

Rechtsanwalt Markus Bittner wird ADAC Mitgliedern seit 2005 vom ADAC empfohlen.

Tel. 06431 219319
office@kanzlei-markus-bittner.de

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Beratung durch Fachanwalt!