„Versicherungsprozessrecht“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.05.2023 an der siebeneinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsprozessrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren zum einen die Gerichtsstände, die Wahl der richtigen Klageart, die Darlegungs- und Beweislast, die Beweiswürdigung und die Beweismaßabsenkung sowie der Rückforderungsprozess des Versicherers. Zum anderen ging es um prozessuale Besonderheiten in der Kaskoversicherung, der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung, […]
„Arzthaftungsrecht“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20.04.2023 an der sechsstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die rechtlichen Grundlagen einer Haftung, die Haftung aufgrund von Behandlungsfehlern, die Haftung wegen mangelnder Aufklärung, der Sachverständigenbeweis sowie das Selbständige Beweisverfahren.
„Rechtsschutzversicherung“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 18.04.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem Schadenersatzansprüche des Versicherers nach § 86 VVG, der Stichentscheid nach Leistungsablehnung, der Eintritt des Versicherungsfalls, die Deckungszusage sowie die Prozessführungsbefugnis.
Strafbefehl! Was nun?
Häufig und insbesondere dann, wenn der Beschuldigte nicht anwaltlich vertreten ist, werden von den Gerichten Strafbefehle erlassen, ohne dass der Sachverhalt sorgfältig ermittelt worden wäre. Spätestens dann lohnt es sich häufig, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen, ob gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden sollte. In den letzten […]
„Private Unfallversicherung“
Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 31.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Private Unfallversicherung“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, wann überhaupt von einem Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen auszugehen ist, ob die Leistungspflicht des Versicherers im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden kann, wann ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, welche Invaliditätsfristen einzuhalten […]
„Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“
Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, welche Pflichten den Sachverständigen treffen, unter welchen Voraussetzungen dieser wegen einer Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, welche Einwendungen gegen das Gutachten erhoben werden können, welche Möglichkeiten bestehen, einen Privatgutachter […]
Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023″ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung war die Besprechung aktueller obergerichtlicher Entscheidungen.
OLG Saarbrücken: Rettungskostenersatz beim Wildunfall
Häufig entstehen Fahrzeugschäden anlässlich des Ausweichens vor einem Wild, ohne dass es zu einer Kollision mit dem Tier kommt. In diesem Fall besteht kein vertraglicher Leistungsanspruch aus der Kaskoversicherung. Die entstandenen Kosten können aber unter Umständen als Rettungsaufwendungen über § 90 VVG i.V.m. den §§ 83 Abs. 1, 82 Abs. 1 und 2 VVG erstattungsfähig […]
Prozess- und Abfindungsvergleich in der Personenschadensregulierung
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 28.02.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Prozess- und Abfindungsvergleich in der Personschadensregulierung“ teilgenommen. Themen waren unter anderem Vor- und Nachteile entsprechender Regulierungen, Rententitulierung oder Kapitalisierung, Steuern, Drittleistungsproblematik, Passivlegitimation und Verjährung.
Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis, § 67 OWiG
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24.11.2022 zu dem Aktenzeichen 2 Ss-OWi 1149/22 klargestellt, dass auch nach einem richterlichen Hinweis auf möglicherweise vorsätzliches Handeln die nachträgliche Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen noch wirksam ist. Hieraus ergeben sich vielfältige taktische Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung.