Was ist das?
Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der Rechtsanwaltskammer für bestimmte Rechtsgebiete verliehen.
Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Voraussetzung hierfür sind jeweils besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sowie regelmäßige Fortbildung.
Rechtsanwalt Markus Bittner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Tel. 06431 219319
office@kanzlei-markus-bittner.de
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Besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen!