Beiträge

„Zahnarzthaftung aus Sicht eines Anwalts und eines Zahnarztes“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 13.06.2022 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Zahnarzthaftung aus Sicht eines Anwalts und eines Zahnarztes“ des DAI teil.

„Aktuelle Rechtsprechung des Arzthaftungsrechts“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 14.06.2022 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Aktuelle Rechtsprechung zu prozessualen Besonderheiten im Arzthaftungsrecht“ der Juristischen Fachseminare Bonn teil.

„Aktuelle Rechtsprechung des Arzthaftungsrechts“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2022 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Aktuelle Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern und Aufklärungsversäumnissen“ der Juristischen Fachseminare Bonn teilgenommen.

„Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts 2020/2021“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.3.2022 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts 2020/2021“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz teilgenommen. Gegenstand des Seminars war die höchstrichterliche Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht in den vergangenen beiden Jahren.

„Zivilrechtliche Arzthaftung – Behandlungsfehler in der Chirurgie“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 21.05.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des DAI e.V. „Zivilrechtliche Arzthaftung – Behandlungsfehler in der Chirurgie“ teilgenommen.

Themen waren unter anderem problematische Haftungsfälle, die sich aus orthopädischen oder chirurgischen Sachverhalten ergeben können sowie entsprechende Klage- und Abwehrstrategien.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 27.02.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz im Medizinrecht „Aktuelles Arzthaftungsrecht“ teil. Referent ist Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig Wolfgang Frahm.

Themen sind unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Behandlungsverhältnisses (ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt), Besonderheiten des Behandlungsfehlers, der haftungsrechtliche Facharztstandard unter Berücksichtigung von Leitlinien und Richtlinien, Besonderheiten der Beweislast (beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafte Dokumentation, im vollbeherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen), die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten, Eingriffs- und Risikoaufklärung, Aufklärung über Behandlungsalternativen), unterschiedliche Möglichkeiten des anwaltlichen Vorgehens sowie prozessuale Besonderheiten im Arzthaftungsfall (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflicht, Sachverständigengutachten, Privatgutachten, der mitgebrachte Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).

„Krankenakte und Diagnose“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 19.09.2020 in Mainz an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Krankenakte und Diagnose“ teil.

„Praktikabler Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 03.07.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Praktikabler Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden“ teil.

„Ärztliche Aufklärung und Verstöße aus Sicht der anwaltlichen Praxis“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Ärztliche Aufklärung und Verstöße aus Sicht der anwaltlichen Praxis“ teilgenommen.

Ersatzfähiger Schockschaden bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

Der BGH hat mit Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass ein an einem fehlerhaften Eingriff Unbeteiligter wie zum Beispiel der Ehepartner, Schadenersatz verlangen kann, sofern dieser über die „normale“ Trauerreaktion hinaus eine psychische Störung mit Krankheitswert erlitten hat.

Ansprüche können somit nicht nur dem durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten, sondern darüberhinaus auch beispielsweise dem Ehepartner desselben zustehen.

Klinik haftet für „Schockschäden“ von Angehörigen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.05.2019 zu dem Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass einem Angehörigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen können, wenn dieser infolge einer behandlungsfehlerbedingten Schädigung eines Patienten seinerseits eine psychische Schädigung von Krankheitswert erleidet.

Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass die von diesen zum sogenannten Schockschaden entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anzuwenden sind, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen.

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!