WEG Versammlung in Zeiten von Corona
Jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist dazu verpflichtet, regelmäßig Eigentümerversammlungen abzuhalten im Rahmen derer die Geschäfte der WEG besprochen, organisiert und durch Beschlüsse geregelt werden.
Aufgrund des nunmehr beschlossenen Kontaktverbots ist jedoch auch die Durchführung von Eigentümerversammlungen nicht mehr möglich, was die Gemeinschaften und deren Verwalter vor schier unlösbare Probleme stellt.
Was ist, wenn in den kommenden Wochen der Verwaltervertrag ausläuft und die Eigentümer noch keinen neuen Verwalter bestellt haben?
Wie können dringende Sanierungsmaßnahmen oder aber die Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum beschlossen werden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, Beschlüsse auch im Rahmen eines sogenannten Umlaufverfahrens zu treffen. Diese Möglichkeit dürfte allerdings in vielen Fällen schlichtweg nicht praktikabel sein.
Nach Mitteilung eines führenden Immobilienverbandes will die Bundesregierung jedoch im Laufe dieser Woche eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschließen, wonach der Verwalter kraft Gesetzes so lange im Amt bleibt, bis durch die Wohnungseigentümer ein neuer Verwalter bestellt wird.
Darüber hinaus soll der beschlossene Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümer ebenfalls weitergelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan wirksam beschlossen wird.
Entsprechende Neuregelung würde bedeuten, dass der Verwalter weiterhin zur Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt bleibt, auch wenn der ursprünglich abgeschlossene Vertrag zwischenzeitlich ausgelaufen ist. Dies stellt sicher, dass die WEG handlungsfähig bleibt, da der Verwalter im Rahmen seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums alle diejenigen Entscheidungen treffen kann, die zwingend geboten sind.
Mithin bleibt die Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig, obwohl sie keine Eigentümerversammlungen durchführen darf.
Gerne berate ich Eigentümer und Verwalter zu allen Fragen betreffend die Wohnungseigentümergemeinschaft.