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Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht neben einer Geldbuße und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg auch die Verhängung eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz ist, ob innerorts oder außerorts gemessen und ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung zum zweiten Mal um mehr als 26 km/h überschritten wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Bittner fordert zunächst bei der Verwaltungsbehörde die vollständigen Verfahrensakten an und überprüft, ob Messfehler vorliegen. Gegebenenfalls kann anschließend zur Auswertung der Messdatei ergänzend ein privates Sachverständigengutachten eingeholt werden; auch diese Kosten übernimmt grundsätzlich der Rechtsschutzversicherer.

In einer schriftlichen Einlassung gegenüber der Bußgeldstelle können anschließend die Fehler der Messung offen gelegt werden.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, kann durch eingehende Befragung des Messpersonals herausgefunden werden, wie die Messung durchgeführt wurde. Auch mangelnde Sachkunde des Messpersonals kann zur Verfahrenseinstellung führen.

Die polizeilichen Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung der einzelnen Bundesländer sehen vor, dass nicht überall gemessen werden darf. Verstöße hiergegen können zumindest zu einem Wegfall des Fahrverbots führen.

In besonderen Fällen kann statt eines eigentlich zu verhängenden Fahrverbots eine erhöhte Geldbuße festgesetzt werden, wenn zwischen Tat und Ahndung ein erheblicher Zeitablauf liegt oder die Verhängung eines Fahrverbots aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine außergewöhnliche Härte darstellen würde und somit unverhältnismäßig wäre.

Über diese Verteidigungsmöglichkeiten hinaus stehen Rechtsanwalt Bittner als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bußgeldverfahren eine Vielzahl weiterer Ansatzpunkte zur Verfügung.

 

 

Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag

Kommt es in einem Abstand von lediglich 27 Meter zum Schadensort zu einem Blitzeinschlag im Nachbarhaus, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für Induktionsschäden, sodass der Versicherer zum Schadenersatz verpflichtet sein kann (AG Wesel, Urteil vom 05.01.2017, 5 C 101/15).

Anspruch des Unfallgeschädigten auf Ersatz für „Restbenzin“

Im Falle eines Totalschadens eines Kfz hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des noch im Tank seines Fahrzeugs befindlichen Benzins (AG Lünen, Urteil vom 24.11.2016, 9 C 186/16).

Rechtsbehelfe gegen materiell unrichtige, rechtskräftige Bußgeldbescheide

Die Stadt Köln hat im Jahr 2016 nach Geschwindigkeitsmessungen auf dem Kölner Ring in großem Umfang inhaltlich falsche Bußgeldbescheide erlassen, da die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nach Ende einer Baustelle und somit an der Messstelle nicht mehr galt.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen dazu haben, unter welchen Voraussetzungen in diesen und in vergleichbaren Fällen das Bußgeld zurückverlangt und etwaige Nebenfolgen beseitigt werden können.

Aktuelles Urteil des BGH zur Veräußerung des Unfallwagens zum Restwert

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.09.2016 zu dem Az. VI ZR 673/15 zum Einen klargestellt, dass der Geschädigte dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des Unfallwagens keine Gelegenheit dazu geben muss, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.

 

Zum Anderen stellt der Senat in dem zitierten Urteil klar, dass die korrekte Ermittlung des Restwertes nach wie vor auf dem allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen hat, da es dem Geschädigten möglich sein muss, das Fahrzeug bei einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung geben zu können.

 

 

Neue Rechtsprechung des BGH zum Parkplatzunfall!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.12.2015 zu dem Az. VI ZR 6/15 klargestellt, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach sich der Schluss aufdrängt, dass auch der Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug vor der Kollision auf dem Parkplatz bereits zum Stillstand gebracht hat, die ihn treffenden Sorgfaltspflichten verletzt hat. Der gegen den Rückwärtsfahrenden streitende Anscheinsbeweis entfällt somit nicht erst dann, wenn dieser zum Unfallzeitpunkt nachweisbar bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war.

Durch diese Klarstellung erhöhen sich die Chancen, nach einem entsprechenden Parkplatzunfall mehr als 50% seiner Ansprüche realisieren zu können.

Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG

Sie haben im Sozialrecht bei einer Behörde einen Antrag gestellt bzw. gegen einen nicht begünstigenden Bescheid Widerspruch eingelegt. Für die Bescheiderteilung hat die Behörde nach Antragstellung sechs Monate und für die Erteilung des Widerspruchsbescheides nach Einlegung des Widerspruchs drei Monate Zeit. Wenn die Behörde diese gesetzlichen Fristen – aus welchen Gründen auch immer – nicht einhält, haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG zu erheben. Hierdurch können Sie die Behörde zwingen, Ihren Antrag bzw. Widerspruch in jedem Falle zu bescheiden, um entweder so zu Ihrem Recht zu kommen oder aber im Falle eines Widerspruchsbescheides diesen einer Überprüfung durch das Sozialgericht zuzuführen. Sie stehen einer etwaigen „Hinhaltetaktik“ seitens der Behörde somit nicht wehrlos gegenüber.

 

 

 

 

 

 

Unfallregulierung

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter.

Dies führt dazu, dass sich die Regulierung von Unfallschäden zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt hat, welches der Fachanwalt für Verkehrsrecht beherrscht, indem dieser die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung. Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und so wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen wird.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene, so dass der Geschädigte, der die Regulierung allein durchführt, häufig auf Ansprüche verzichtet würde.

Sprechen Sie uns an, wir sind sehr gerne für Sie da!

Deckungsanfrage Rechtsschutz

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und klären für Sie die Frage der Kostenübernahme als besondere Serviceleistung ab, bevor überhaupt Kosten entstehen. Dies erspart Ihnen den Weg zu Ihrem Rechtsschutzversicherer vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns.

Bedenken gegen die Kraftfahreignung aus Parkverstößen

Nach einem Beschluss des VGH Mannheim vom 20.11.2014 (10 S 1883/14) können Bedenken gegen die Kraftfahreignung ausnahmsweise jedenfalls auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die wie beispielsweise Parkverstöße nicht mit Punkten bewertet werden, wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betroffene von Januar 2004 bis Mai 2010 in mindestens 151 Fällen gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstoßen.

Keine verbotswidrige Mobiltelefonbenutzung

Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 07.11.2014 (III-1 RBs 284/14) liegt keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons vor, wenn der Fahrer diese nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen.

Antrag auf Neufeststellung gemäß § 44 SGB X

Sie haben im Sozialrecht einen nicht begünstigenden Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, da dieser Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist. Leider haben Sie die Widerspruchsfrist versäumt, womit der Bescheid eigentlich unanfechtbar geworden ist. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Neufestsetzung gemäß § 44 SGB X zu stellen. Diese Vorschrift gewährt Ihnen grundsätzlich einen Anspruch auf Rücknahme des (im Ergebnis tatsächlich rechtswidrigen) Bescheids mit Wirkung für die Vergangenheit – längstens für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Durch den Antrag wird der Leistungsträger veranlasst, den eigentlich bestandskräftigen Bescheid erneut zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergeht sodann mittels eines neuen Bescheids, der wiederum mit einem (nunmehr fristgerecht eingelegten) Widerspruch angegriffen werden kann.