Neuerungen für Verkehrsteilnehmer 2015
– Autofahrer können innerhalb Deutschlands bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten, auch wenn das Fahrzeug weiterhin umgemeldet werden muss. Erst bei einer Neuzulassung muss ein Kennzeichen des neuen Wohnorts beantragt werden.
– Ab 2015 angemeldete Fahrzeuge können online wieder abgemeldet werden; voraussichtlich ab 2016 soll auch die Wiederzulassung online möglich sein.
– Das automatische Notrufsystem eCall wird in allen Neuwagen Pflicht. eCall wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. In diesem Fall stellt das System unter der europäischen Notrufnummer 112 eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her.
– Die Verbandskästen im Pkw müssen der DIN 13164 entsprechen, wodurch sich der vorgeschrieben Inhalt ändert. Solange das Ablaufdatum nicht überschritten ist, müssen die alten Verbandskästen jedoch nicht ausgetauscht werden.
– Ab dem 01.11.2015 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner ausgestattet sein.
– Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten sollen ab Mitte 2015 Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.