Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Die Regulierung von Unfallschäden hat sich zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt, welches nur beherrscht, wer die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit unserer Beauftragung profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung.

Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Unabhängig hiervon erfolgt die Erstberatung nach einem Unfall in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenfrei.

Wir sorgen dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen werden.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene.

Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz- Sachschaden, Teil II“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 21.03.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil II“ teil. Die Veranstaltung wird organisiert von Juristische Fachseminare Bonn. Referent ist Richter am Bundesgerichtshof a. D. Wolfgang Weller. Themen sind unter anderem Probleme der Gefährdungshaftung, Probleme der Schadensabrechnung bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Halter, Probleme bei […]

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz- Sachschaden, Teil I“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 13.03.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil I“ teil. Die Veranstaltung wird organisiert von Juristische Fachseminare Bonn. Referent ist Richter am Bundesgerichtshof a. D. Wolfgang Weller. Themen sind unter anderem das Werkstattrisiko, die Sachverständigenkosten, die Mietwagenkosten, Restwertprobleme bei der Abrechnung des Wiederbeschaffungsaufwands, die Nutzungsausfallentschädigung, […]

VGT Goslar 2024

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt auch am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen, welcher vom 24. bis zum 26.01.2024 stattfand. Themen der Arbeitskreise waren