Wir beraten und vertreten umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Dazu gehören beispielsweise die Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall sowie die Vertretung in straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren und Bußgeldverfahren, Fragen zum Führerschein, zum Führerscheinentzug sowie zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Probleme nach einem Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf oder mit der Werkstatt, mit der Leasinggesellschaft, dem Haftpflichtversicherer oder dem Fahrzeugversicherer.

Das Leistungsspektrum im Verkehrsrecht umfasst somit

  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • die Unfallregulierung
  • das Verkehrsstrafrecht
  • das Ordnungswidrigkeitenrecht
  • das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung (z.B. Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgeräte)
  • das Führerscheinrecht
  • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
  • das Kaufvertragsrecht (Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf)
  • das Werkvertragsrecht (Werkstattrecht)
  • das Kfz-Leasingrecht (z.B. Mängel bei der Fahrzeugrückgabe)
  • eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Sachverständigenbüros beispielsweise zur Unfallrekonstruktion oder zur Überprüfung vorgeworfener Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und sonstiger Verstöße

Ihre Rechtsanwälte:

Aktuelle Beiträge zum Verkehrsrecht:

Strafbefehl! Was nun?

Häufig und insbesondere dann, wenn der Beschuldigte nicht anwaltlich vertreten ist, werden von den Gerichten Strafbefehle erlassen, ohne dass der Sachverhalt sorgfältig ermittelt worden wäre. Spätestens dann lohnt es sich häufig, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen, ob gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden sollte. In den letzten […]

Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis, § 67 OWiG

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24.11.2022 zu dem Aktenzeichen 2 Ss-OWi 1149/22 klargestellt, dass auch nach einem richterlichen Hinweis auf möglicherweise vorsätzliches Handeln die nachträgliche Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen noch wirksam ist. Hieraus ergeben sich vielfältige taktische Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung.

VG Schleswig: Update mit Thermofenster unzulässig

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 20.02.2023 ein wichtiges Urteil im Dieselskandal gesprochen. Die Richter stuften den Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamts für ein VW-Update zum Motortyp EA189 als unzulässig ein. Das verbaute Update war mit einem sogenannten Thermofernseher ausgestattet. Diese Abschaltung der Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter zehn Grad, wie sie VW unter anderem in den Jahren 2008 […]