„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz- Sachschaden, Teil II“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 21.03.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil II“ teil.

Die Veranstaltung wird organisiert von Juristische Fachseminare Bonn. Referent ist Richter am Bundesgerichtshof a. D. Wolfgang Weller.

Themen sind unter anderem Probleme der Gefährdungshaftung, Probleme der Schadensabrechnung bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Halter, Probleme bei Vorschäden sowie prozessrechtliche Probleme.

„Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz- Sachschaden, Teil I“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 13.03.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden, Teil I“ teil.

Die Veranstaltung wird organisiert von Juristische Fachseminare Bonn. Referent ist Richter am Bundesgerichtshof a. D. Wolfgang Weller.

Themen sind unter anderem das Werkstattrisiko, die Sachverständigenkosten, die Mietwagenkosten, Restwertprobleme bei der Abrechnung des Wiederbeschaffungsaufwands, die Nutzungsausfallentschädigung, Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand sowie aktuelle Probleme der fiktiven Schadensabrechnung unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 08.03.2024 an der fünfstündigen Fortbildungsversanstaltung „Aktuelles Arzthaftuntsrecht“, organisiert von der Rechtsanwaltskammer Koblenz, teilgenommen.

Referent war Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig.

Themen waren unter anderem Besonderheiten bei den Behandlungsverhältnissen, der Facharztstandard und dessen Ermittlung, Beweiserleichterungen bei der Behandlungsfehlerhaftung, ärztliche Hinweis- und Aufklärungspflichten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Arzthaftungsrecht, prozessuale Besonderheiten und der Sachverständigenbeweis.

VGT Goslar 2024

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt auch am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen, welcher vom 24. bis zum 26.01.2024 stattfand.

Themen der Arbeitskreise waren

  1. Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten?
  2. Haushaltsführungsschaden
  3. Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  4. Cleverness oder strafbares Verhalten? Behördentäuschung und Punktehandel
  5. Weniger Strafe bei Unfallflucht?
  6. Vorschaden und Schadensgutachten
  7. Mit dem Zug zum Flug zum Schiff – „Multimodale Reisen“
  8. Gefährdungshaftung des Reeders für Drittschäden?

Tagung der ADAC Vertragsanwälte 07. und 08.09.2023 Mühlhausen/Thüringen

Rechtsanwalt Markus Bittner hat auch in diesem Jahr wieder an der Tagung der ADAC Vertragsanwälte teilgenommen. Themen waren unter anderem die Verteidigung im Rechtsbeschwerdeverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten, Alkohol und Verkehrsstraftaten gemäß §§ 316 und 315C StGB, Ladungssicherung und Verantwortlichkeit gemäß StVO/StVZO, Wahrnehmbarkeit von Unfällen bei Unfallflucht, Dieslskandal und Abschaltvorrichtung, Rechtsfragen zur E-Mobilität sowie die Auswirkung von Delikten in der Führerschein-Probezeit.

„Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 12.06.2023 an der fünfstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Versicherungsrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren aktuelle Urteile insbesondere zum Versicherungsvertragsrecht, zur Unfallversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Haftpflichtversicherung und zur Sachversicherung.

„Versicherungsprozessrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.05.2023 an der siebeneinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsprozessrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren zum einen die Gerichtsstände, die Wahl der richtigen Klageart, die Darlegungs- und Beweislast, die Beweiswürdigung und die Beweismaßabsenkung sowie der Rückforderungsprozess des Versicherers.

Zum anderen ging es um prozessuale Besonderheiten in der Kaskoversicherung, der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, typische Einwenungen des Versicherers, betrugsindizierte Versicherungsfälle und Einstweilige Verfügungen im Versicherungsprozess.

„Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20.04.2023 an der sechsstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die rechtlichen Grundlagen einer Haftung, die Haftung aufgrund von Behandlungsfehlern, die Haftung wegen mangelnder Aufklärung, der Sachverständigenbeweis sowie das Selbständige Beweisverfahren.

„Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 18.04.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem Schadenersatzansprüche des Versicherers nach § 86 VVG, der Stichentscheid nach Leistungsablehnung, der Eintritt des Versicherungsfalls, die Deckungszusage sowie die Prozessführungsbefugnis.

„Private Unfallversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 31.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Versicherungsrecht „Private Unfallversicherung“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, wann überhaupt von einem Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen auszugehen ist, ob die Leistungspflicht des Versicherers im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden kann, wann ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, welche Invaliditätsfristen einzuhalten sind und wie die Invaliditätsleistung zu bemessen ist.

„Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, welche Pflichten den Sachverständigen treffen, unter welchen Voraussetzungen dieser wegen einer Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, welche Einwendungen gegen das Gutachten erhoben werden können, welche Möglichkeiten bestehen, einen Privatgutachter mit in die Hauptverhandlung zu nehmen und dessen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen, welche Besonderheiten im Berufungsverfahren bestehen und unter welchen Voraussetzungen es der Einholung eines Obergutachtens bedarf.

Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023″ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung war die Besprechung aktueller obergerichtlicher Entscheidungen.