Keine verbotswidrige Mobiltelefonbenutzung

Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 07.11.2014 (III-1 RBs 284/14) liegt keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons vor, wenn der Fahrer diese nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen.