„Rechtsschutzversicherung: Das Wichtigste für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht!“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 07.10.2024 an der 2,5stündigen Fortbildungsversanstaltung „Rechtsschutzversicherung: Das Wichtigste für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht!“, organisiert von den Juristischen Fachseminaren Bonn, teilgenommen.

Referent war Joachim Cornelius-Winkler, Rechtsanwalt.

„Typische Fehlerquellen bei der Bearbeitung von Personenschäden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 24.06.2024 an der 2,5stündigen Fortbildungsversanstaltung „Typische Fehlerquellen bei der Bearbeitung von Personenschäden“, organisiert von den Juristischen Fachseminaren Bonn, teilgenommen.

Referent war Dietrich Freyberger, Rechtsanwalt.

„Krankengeld“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 19.07.2024 an der 2,5stündigen Fortbildungsversanstaltung „Krankengeld“, organisiert von den Juristischen Fachseminaren Bonn, teilgenommen.

Referent war Dr. Stefan Schifferdecker, Richter am Sozialgericht.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 08.03.2024 an der fünfstündigen Fortbildungsversanstaltung „Aktuelles Arzthaftungsrecht“, organisiert von der Rechtsanwaltskammer Koblenz, teilgenommen.

Referent war Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig.

Themen waren unter anderem Besonderheiten bei den Behandlungsverhältnissen, der Facharztstandard und dessen Ermittlung, Beweiserleichterungen bei der Behandlungsfehlerhaftung, ärztliche Hinweis- und Aufklärungspflichten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Arzthaftungsrecht, prozessuale Besonderheiten und der Sachverständigenbeweis.

Fehlervermeidung in der Personenschadensregulierung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.09.2024 an der 2,5stündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Fehlervermeidung in der Personenschadensregulierung“ des Dr. Jan Luckey, OLG Köln teilgenommen.

„Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 02.04.2024 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsversanstaltung „Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden“, organisiert von den Juristischen Fachseminaren Bonn, teilgenommen.

Referent war Rechtsanwalt Dietrich Freyberger.

Themen waren unter anderem die Kapitalisierung von Schadenersatzrenten, die Formulierung von Abfindungsvergleichen und die Bestandskraft von Abfindungsvergleichen.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 08.03.2024 an der fünfstündigen Fortbildungsversanstaltung „Aktuelles Arzthaftuntsrecht“, organisiert von der Rechtsanwaltskammer Koblenz, teilgenommen.

Referent war Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig.

Themen waren unter anderem Besonderheiten bei den Behandlungsverhältnissen, der Facharztstandard und dessen Ermittlung, Beweiserleichterungen bei der Behandlungsfehlerhaftung, ärztliche Hinweis- und Aufklärungspflichten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Arzthaftungsrecht, prozessuale Besonderheiten und der Sachverständigenbeweis.

„Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20.04.2023 an der sechsstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die rechtlichen Grundlagen einer Haftung, die Haftung aufgrund von Behandlungsfehlern, die Haftung wegen mangelnder Aufklärung, der Sachverständigenbeweis sowie das Selbständige Beweisverfahren.

„Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, welche Pflichten den Sachverständigen treffen, unter welchen Voraussetzungen dieser wegen einer Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, welche Einwendungen gegen das Gutachten erhoben werden können, welche Möglichkeiten bestehen, einen Privatgutachter mit in die Hauptverhandlung zu nehmen und dessen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen, welche Besonderheiten im Berufungsverfahren bestehen und unter welchen Voraussetzungen es der Einholung eines Obergutachtens bedarf.

Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023″ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung war die Besprechung aktueller obergerichtlicher Entscheidungen.

Prozess- und Abfindungsvergleich in der Personenschadensregulierung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 28.02.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Prozess- und Abfindungsvergleich in der Personschadensregulierung“ teilgenommen. Themen waren unter anderem Vor- und Nachteile entsprechender Regulierungen, Rententitulierung oder Kapitalisierung, Steuern, Drittleistungsproblematik, Passivlegitimation und Verjährung.

„Zahnarzthaftung aus Sicht eines Anwalts und eines Zahnarztes“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 13.06.2022 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Zahnarzthaftung aus Sicht eines Anwalts und eines Zahnarztes“ des DAI teil.