Im Vordergrund der Arzthaftung steht die Frage, ob eine Gesundheitsbeeinträchtigung auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen und ob dem Patienten hieraus gegebenenfalls ein Schaden entstanden ist.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht unter Beachtung des zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen Erkenntnisstands der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wurde.

Ein grober Behandlungsfehler wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wird die Ursächlichkeit des groben Fehlers für den Schaden widerleglich vermutet.

Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten kann – selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung – Ansprüche des Patienten begründen.

Bezüglich dieser Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Bittner als Fachanwalt für Medizinrecht zur Verfügung. Rechtsanwalt Bittner befasst sich seit 1997 mit Aufklärungs- und Behandlungsfehlern.

Aktuelle Beiträge zum Medizinrecht:

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Medizinrecht am 08.03.2024 an der fünfstündigen Fortbildungsversanstaltung „Aktuelles Arzthaftuntsrecht“, organisiert von der Rechtsanwaltskammer Koblenz, teilgenommen. Referent war Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Themen waren unter anderem Besonderheiten bei den Behandlungsverhältnissen, der Facharztstandard und dessen Ermittlung, Beweiserleichterungen bei der Behandlungsfehlerhaftung, ärztliche Hinweis- und Aufklärungspflichten, die Rechtsprechung des […]

„Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20.04.2023 an der sechsstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Arzthaftungsrecht“ teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem die rechtlichen Grundlagen einer Haftung, die Haftung aufgrund von Behandlungsfehlern, die Haftung wegen mangelnder Aufklärung, der Sachverständigenbeweis sowie das Selbständige Beweisverfahren.

„Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, welche Pflichten den Sachverständigen treffen, unter welchen Voraussetzungen dieser wegen einer Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, welche Einwendungen gegen das Gutachten erhoben werden können, welche Möglichkeiten bestehen, einen Privatgutachter […]