Beiträge

Der Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer den direkten Weg zur Arbeitsstätte verlässt, um den Straßenbelag auf Glätte hin zu überprüfen und sich hierbei verletzt, steht nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da kein Arbeitsunfall und somit auch kein Wegeunfall vorliegt. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handelt es sich vielmehr um eine rein eigenwirtschaftliche Tätigkeit (BSG, Urteil vom 23.01.2018, B 2 U 3/16 R).

„Neues Sozialversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 16. und 17.11.2018 in Frankfurt an den insgesamt 15-stündigen Fortbildungsseminaren „Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung: Sozialversicherungsrecht für Arbeitsrechtler und Sozialrechtlicher“ sowie „Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung: Sozialrecht und Medizinrecht“ teilgenommen.

Heilungsbewährung

Praxistipp zum Schwerbehindertenrecht (Heilungsbewährung) von RA Wolfgang Kastner:

Soweit der Grad der Behinderung wegen Wegfalls der Voraussetzungen verringert oder ganz aberkannt und damit die Grenze zur Schwerbehinderung unterschritten wird, wirkt der Schutz der besonderen Vorschriften für schwerbehinderte Menschen noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der Aberkennungsbescheid unanfechtbar geworden ist, weiter (§ 199 SGB IX). Dies gilt auch im Falle der Aberkennung des Gleichstellungsstatus. Für schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Krebserkrankung einen Grad der Behinderung von über 50 erhalten haben, gilt in der Regel die sog. Heilungsbewährung. Diese führt dazu, dass der Grad der Behinderung fünf Jahre nach seiner Zuerkennung wieder aberkannt wird. Hier kann es sinnvoll sein, unabhängig von den Erfolgsaussichten, den Aberkennungsbescheid im Widerspruchs- und Klageverfahren anzufechten, um währenddessen noch vom Schwerbehindertenstatus zu profitieren, der, solange diese Verfahren laufen, noch nicht rechtskräftig aberkannt wurde.

„Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 17. und 18.11.2017 an der 15 stündigen Fortbildungsveranstaltung „Neues Recht und Aktuelle Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht“ in Frankfurt teilgenommen. Themen waren unter anderem neue Rechtsprechung aus den Themenbereichen SGB II und SGB III, ausgewählte Themenkomplexe zum SGB VI und zum SGB VII, das Verfahrensrecht (SGB X und SGG nebst Kostenrecht) sowie die private und die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Neue soziale Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017

Am 01.01.2017 tritt die neue soziale Pflegeversicherung in Kraft. Dabei werden die bisher üblichen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Die Neuregelung führt insbesondere zu einer Berücksichtigung und Besserstellung von Versicherten mit demenziellen Erkrankungen. Die Überleitung wird automatisch erfolgen, sodass für die bisherigen Leistungsbezieher keine erneute Begutachtung erforderlich wird. Zur Vermeidung von Schlechterstellungen wird diese Überleitung grundsätzlich in einen Pflegegrad erfolgen, mit dem entweder gleich hohe oder höhere Leitungen als bisher verbunden sind.

 

 

 

 

Typische Praxisprobleme bei Erwerbsminderungsrenten

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 16.09.2016 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Typische Probleme bei Erwerbsminderungsrenten“ teilgenommen.

Sozialrecht kompakt 2015

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Wolfgang Kastner nimmt am 05.12.2015 an einer fünfstündigen Fortbildung im Sozialrecht teil (Praxisschwerpunkte Arbeits- und Sozialrecht im Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand/Sozialrechtliche Regelungen im SGB III, SGB V und SGB VI).

„Effektive Prüfung von Rentenbescheiden“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Wolfgang Kastner hat am 04.07.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Effektive Prüfung von Rentenbescheiden“ teilgenommen.