Kanzleiorganisation

In unserer technisch mit Heimarbeitsplatz-Arbeitsorganisation ausgestatteten Kanzlei sind durch die Corona-Beschränkungen keinerlei Einbußen an Service und Leistungsfähigkeit eingetreten, die Kanzlei könnte mit unveränderter Produktivität und Effizienz grundsätzlich auch ohne Anwesenheit der Kanzlei-Mitarbeiter in Büroräumen betrieben werden.

Persönlicher Direktkontakt in unserer Kanzlei ist selbstverständlich nach wie vor möglich, grundsätzlich jedoch nicht mehr erforderlich.

Die verbale Kommunikation und Interaktion der Kanzlei-Mitarbeiter mit den Mandanten kann vollständig über Telefonie und per Videokonferenz erfolgen.

Coronavirus und Versicherungsrecht

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind noch nicht absehbar, es stellen sich vielfältige vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen.

Möglicherweise können Betriebunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen, Ausfallversicherungen bzw. Kreditausfallversicherungen in Anspruch genommen werden.

In neueren Versicherungsverträgen sind Epidemien und Pandemien häufig ausgeschlossen, insbesondere in älteren Betriebsschließungsversicherungen und Ausfallversicherungen ist dies unter Umständen nicht der Fall.

Entscheidend ist jeweils die Risikobeschreibung des jeweiligen Vertrages, nicht jede ablehnende Entscheidung des Versicherers ist zutreffend.

Bitte übersenden Sie uns bei entsprechendem Beratungsbedarf die konkreten allgemeinen Versicherungsbedingungen möglichst per E-Mail oder über unser Online-Formular, damit wir die Sachlage überprüfen und gerne beispielsweise auch per Videokonferenz besprechen können.