Elzer Berg

Die in der Schilderbrücke am Elzer Berg installierten Radaranlagen wurden in der Nacht auf den 20.09.2019 aus Sicherheitsgründen abgebaut, da die beiden Schilderbrücken nicht mehr dauerhaft standsicher waren. Bis eine neue Brücke mit einer Geschwindigkeitmessanlage und möglicherweise auch mit einer Abstandsmessanlage errichtet wird, wird in Höhe des Standorts der ersten Schilderbrücke mit einem „Enforcement Trailer“ geblitzt. In den ersten drei Tagen wurden mit diesem bereits 3700 Verstöße erfasst.

Sperrfristverkürzung

Hat das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen und zugleich eine Sperrfrist bestimmt, binnen derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, besteht gemäß § 69 Abs. 7 StGB die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Sperrfrist vorzeitig aufzuheben zu lassen. Hierdurch kann die Sperrfrist gegebenenfalls um bis zu drei Monate verkürzt werden. Bitte sprechen Sie uns an, sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll.

Grenze des bedeutenden Schadens bei Verkehrsunfallflucht

Wie das Landgericht Dresden in seinem Beschluss vom 07.05.2019 (3 Qs 29 / 19) entschieden hat, ist der bedeutende Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallflucht bei mindestens 1.500 € anzusetzen. In der Rechtsprechung wurde bislang überwiegend die Grenze bei 1.300 € gezogen, was zur Folge hatte, dass die Fahrerlaubnis häufig mit Beschluss vorläufig entzogen wurde. Die Anhebung des Wertes ist seit geraumer Zeit Gegenstand von Diskussionen. Das Landgericht führte dabei aus, dass die Grenze aufgrund der allgemeinen Preis-und Einkommensentwicklung heraufzusetzen sei. So sei der Verbraucherpreisindex in den letzten Jahren um 20 % gestiegen und die Grenze entsprechend heraufzusetzen.

Sollte Ihnen der Vorwurf der Verkehrsunfallflucht gemacht werden, kontaktieren Sie uns. Der Tatbestand des § 142 StGB bietet zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten.

MPU

Die Kosten einer MPU sind in den letzen Monaten erheblich gestiegen, je nach Fragestellung können mehr als 1.000,00 € anfallen.

Umso wichtiger ist es, sich auf die MPU vorzubereiten.

Wir beraten Sie über die richtige Strategie, damit der Ausgang der MPU nicht vom Zufall abhängt und größtmögliche Chancen bestehen, die MPU im ersten Anlauf zu bestehen.

Tagung der ADAC Vertragsanwälte

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 30. und 31.08.2019 in Kassel an einer Tagung von ADAC Vertragsanwälten teil. Themen sind unter anderem rechtliche Besonderheiten beim Autokauf, Aktuelles zur Nutzungsausfallentschädigung, die Würdigung von Zeugenaussagen in Verkehrsunfallprozessen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, spezielle verkehrsrechtliche Themen mit internationalem Bezug, aktuelle Änderungen der MPU sowie die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsrecht, insbesondere zum Personenschaden. Zu den Referenten gehört Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe.

Sind auch die Ergebnisse anderer Messverfahren nicht verwertbar?

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Lv 7-17 vom 05.07.2019) hat entschieden, dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S350 seinen wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung folglich unverwertbar. Hierauf haben wir bereits hingewiesen.

Rechtsanwalt Bittner hat am 31.07.2019 als Verteidiger in einem vor dem AG Dillenburg anhängigen Bußgeldverfahren, in welchem es um das Ergebnis eines Messverfahrens mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 geht, die Aussetzung der Hauptverhandlung erreicht, da die Messwertbildung der genannten Messgeräte in den entscheidenden Punkten vergleichbar sein dürfte.

Somit sollten auch Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät PoliScan F1HP eingehend vom Spezialisten überprüft werden. Auch bei diesem Messverfahren werden nicht alle Rohmessdaten gespeichert.

Klinik haftet für „Schockschäden“ von Angehörigen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.05.2019 zu dem Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass einem Angehörigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen können, wenn dieser infolge einer behandlungsfehlerbedingten Schädigung eines Patienten seinerseits eine psychische Schädigung von Krankheitswert erleidet.

Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass die von diesen zum sogenannten Schockschaden entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anzuwenden sind, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalles ab. Ein solcher kann nicht mehr entstehen, wenn der Versicherte mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder während ihrer Dauer derart erkrankt, dass der vorübergehende Charakter des Verdienstausfalls einer voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit weicht. Daher endet die Krankentagegeldversicherung mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist also nicht in der Krankentagegeldversicherung abgesichert.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung hat, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten und der Anspruch auf Krankentagegeld somit entfallen ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Messergebnisse Traffistar S350 nicht verwertbar!

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Lv 7-17 vom 05.07.2019) hat entschieden, dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S350 seinen wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung folglich unverwertbar.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht vom 27-29.06.2019

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 27.06-29.06.2019 am letzten Baustein des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht in Frankfurt Oberursel teil. Themen sind das Steuerstrafrecht, die Strafvollstreckung und das Jugendstrafrecht.

Hohes Alter allein begründet keine Zweifel an der Fahreignung

Teilt die Hausärztin der Fahrerlaubnisbehörde ohne Nennung von Diagnosen oder Symptome ihre Zweifel an der Fahreignung eines Patienten mit der Begründung mit, dieser könne sich nur schlecht fortbewegen, ist dies nicht ausreichend, um eine medizinische Begutachtung zu fordern. Vielmehr müssen konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. (Verwaltungsgerichtshof München, 11 CS 181897)

Angreifbarkeit von straßenverkehrsrechtlichen Messungen

Behördliche Messungen im Straßenverkehr (beispielsweise der Geschwindigkeit oder des Abstands) sind in vielfacher Hinsicht überprüfbar und in vielen Fällen auch tatsächlich angreifbar. Ansatzpunkte ergeben sich beispielsweise aus Stufenprofilbildungen und dem Betrieb von LED-Scheinwerfern, welche Messungen negativ beeinflussen können.

Voraussetzung für eine erfogreiche Verteidigung sind allerdings nicht allein Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der undurchsichtigen Bußgeldkatalogverordnung sowie der Besonderheiten des komplexen Bußgeldverfahrens, sondern darüber hinaus auch der komplizierten Funktionsweise der einzelnen Messgeräte in technischer Hinsicht.

Durch unsere regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen verfügen wir über entsprechende Spezialkenntnisse, um Verwaltungsbehörden und Gerichten rechtliche und tatsächliche Grenzen der Verfolgbarkeit vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten aufzeigen zu können.