Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalles ab. Ein solcher kann nicht mehr entstehen, wenn der Versicherte mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder während ihrer Dauer derart erkrankt, dass der vorübergehende Charakter des Verdienstausfalls einer voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit weicht. Daher endet die Krankentagegeldversicherung mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist also nicht in der Krankentagegeldversicherung abgesichert.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung hat, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten und der Anspruch auf Krankentagegeld somit entfallen ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen, damit keine Ansprüche verloren gehen.