Fachanwaltslehrgang Strafrecht



Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 23.05.2019 bis zum 25.05.2019 am vierten Baustein des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht in Frankfurt a.M./Oberursel teil. Themen sind u.a.: Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, Rechtsmedizin, Psychiatrie und Schuldfähigkeit und die Revision.



Neues zu behördlichen Messverfahren und Unfallflucht

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 24.05.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren“ teil. Der renommierte Sachverständige Dipl-Physiker Klaus Schmetterling aus Oldenburg stellt sämtliche behördliche Messverfahren vor und erläutert deren Schwachpunkte, weiterhin wird die Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Hinblick auf die Unfallfluchtproblematik eingehend beleuchtet.

Fachanwalt, Kapitalstrafverfahren

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 09.05.2019 bis zum 11.05.2019 am dritten Baustein des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht in Frankfurt a.M./Oberursel teil. Themen sind u.a.: Die Verteidigung im Kapitalstrafverfahren, Materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung und das Recht der Strafzumessung (vorgetragen von Gabriele Cirener, Richterin am Bundesgerichtshof).

BGH: Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als „Quatsch“ durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen

Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als „Quatsch“, ohne das Ende der Erklärung abzuwarten, so rechtfertigt dies die Ablehnung des Schöffen als befangen gemäß §§ 24 Abs. 2, 31 StPO. Es besteht insoweit ein gerechtfertigtes Misstrauen in dessen Unparteilichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 06.03.2018 – 3 StR 559/17 – entschieden.

BVerwG am 11.04.2019: Keine unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabis!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11.04.2019 entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf.

Unfallversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 05.04.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung in der Unfallversicherung“ teilgenommen. Themen der Veranstaltung waren unteren anderem der Unfallbegriff, Risikoausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen, Hinweispflichten des Versicherers, die ärztliche Invaliditätsfestellung, der Zeitpunkt der Invaliditätsbemessung, Erstbemessung und spätere Rückforderung, Mitwirkung von Krankheiten, Kündigung nach dem Versicherungsfall, Untersuchungsobliegenheiten sowie die Erhebung von Gesundheitsdaten unter Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers.

Fachanwaltslehrgang im Strafrecht

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 28.03.2019 bis zum 30.03.2019 am ersten Baustein des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht in Frankfurt a.M./Oberursel teil. Themen sind u.a.: Der Anwalt als Strafverteidiger, Durchsuchung und Beschlagnahme, das Ermittlungsverfahren und die Untersuchungshaft.

Verkehrsrecht 2019

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.02.2019 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht 2019“ in Frankfurt teilgenommen. Jürgen Cierniak, Richter am 4. Strafsenat des BGH, referierte über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Die richtige Taktik im Versicherungsprozess

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 09.04.2019 in Köln an der 7,5stündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsprozessrecht“ teil. Themen sind unter anderem Vorüberlegungen für den Deckungsprozess, Darlegungs- und Beweislast, Beweismittel, Beweiswürdigung, Rückforderungsrechte des Versicherers, prozessuale Besonderheiten ausgewählter Versicherungszweige, Einwendungen des Versicherers sowie Einstweilige Verfügungen in der Berufsunfähigkeits- und Krankheitskostenversicherung.

Rechtsanwältin Stefanie George verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefanie George verstärkt ab dem 01.03.2019 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt neben dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht dem Bau- und Architektenrecht.

VGT 2019 in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 24. und 25. Januar 2019 am Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teil. Themen sind unter anderem das Punktesystem des Fahreignungsregisters, strafrechtliche Folgen des automatisierten Fahrens, Ansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem geleasten bzw. finanzierten Fahrzeug, die Abwicklung von Personenschäden, Lkw- und Busunfälle, Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie Alkohol-Interlock-Systeme.

„Verkehrsrecht komplett“

Rechtsanwältin Laura Quarta hat am 24.11.2018 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teilgenommen.