Angreifbarkeit von straßenverkehrsrechtlichen Messungen

Behördliche Messungen im Straßenverkehr (beispielsweise der Geschwindigkeit oder des Abstands) sind in vielfacher Hinsicht überprüfbar und in vielen Fällen auch tatsächlich angreifbar. Ansatzpunkte ergeben sich beispielsweise aus Stufenprofilbildungen und dem Betrieb von LED-Scheinwerfern, welche Messungen negativ beeinflussen können.

Voraussetzung für eine erfogreiche Verteidigung sind allerdings nicht allein Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der undurchsichtigen Bußgeldkatalogverordnung sowie der Besonderheiten des komplexen Bußgeldverfahrens, sondern darüber hinaus auch der komplizierten Funktionsweise der einzelnen Messgeräte in technischer Hinsicht.

Durch unsere regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen verfügen wir über entsprechende Spezialkenntnisse, um Verwaltungsbehörden und Gerichten rechtliche und tatsächliche Grenzen der Verfolgbarkeit vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten aufzeigen zu können.