Vorvertragliche Anzeigepflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach einem Urteil des OLG Köln vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11 handelt es sich bei zwei ca. 3,5 Jahre zurückliegende Erkrankungen, die zu einer ärztlichen Krankschreibung wegen Lumbalgie (Kreuzschmerzen) von 5 Tagen sowie Tendavaginitis (Sehnenscheidenentzündung) von 12 Tagen geführt haben, nicht jedoch mit einer vertieften Behandlung verbunden waren, um Bagatellerkrankungen, die bei Antragstellung auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben werden müssen.

Eine Anzeigepflicht kommt jedoch in Betracht, wenn auffallend viele Gesundheitsbeeinträchtigungen vorgelegen haben, von denen jede für sich genommen nicht gravierend war, die jedoch Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zulassen und auf eine möglicherweise verborgene Gefahrenlage hinweisen.

Absehen vom Fahrverbot in Bußgeldsachen

Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.03.2014, Az. IV-1 RBs 183/13 kann ein Augenblicksversagen vorliegen und das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen, wenn der Betroffene ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen falsch deutet oder eine verwirrende Verkehrsregelung falsch versteht.

Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gemäß § 31 a StVZO

Nach einem Beschluss des VG Trier vom 23.02.2015, Az. 1 L 349/15.TR setzt die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs voraus, dass der Halter im Regelfall umgehend und somit innerhalb von zwei Wochen von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, beantworten und der Täter gegebenenfalls Entlastungsgründe vorbringen kann.

Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV

Nach einem Urteil des BVerwG vom 05.02.2015, Az. 3 B 16.14 hat die Fahrerlaubnisbehörde in der Beibringungsanordnung außer den Tatsachen, die die Eignungsbedenken begründen, und der Fachrichtung des Arztes, der die Begutachtung durchführen soll, auch die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass der Betroffene zweifelsfrei erkennen kann, welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll, um beurteilen zu können, ob die Aufforderung rechtmäßig , anlassbezogen und verhältnismäßig ist.

„Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.05.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht“ teilgenommen. Schwerpunkte des Seminars waren

– die Verteidigung im Verwaltungsverfahren (Verjährung, Messverfahren, Fahrverbot, Punktesystem)

– Handlungsmöglichkeiten bis zur mündlichen Gerichtsverhandlung

– die Verteidigung in der Hauptverhandlung (Fehler der Gerichts erkennen)

– die Rechtsbeschwerde

 

 

Auskunftspflicht des Klinikträgers über Name und Anschrift des behandelnden Arztes

Nach einer Entscheidung des BGH vom 20.01.2015, VI ZR 137/14 ist der Klinikträger grundsätzlich gehalten, dem Patienten den Namen des ihn behandelnden Arztes mitzuteilen. Zur Prozessführung bedarf der Kläger der Privatanschrift desselben jedoch nicht, da die Angabe der Arbeitsstelle für die Zustellung der Klageschrift ausreicht.

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel?

Das AG Nienburg hat mit Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) klargestellt, dass eine Dashcam-Aufnahme durchaus als Beweismittel in einem Strafprozess herangezogen werden darf, sofern die Kamera ausschließlich zur Aufnahme einer ganz konkreten Situation genutzt wurde. Der bedrängte Fahrer hatte die Dashcam erst während des Vorfalls eingeschaltet. Diesen Umstand nahmen die Richter zum Anlass, die Aufnahme als Beweismittel zuzulassen. Dies sei mit Datenschutzrecht vereinbar, da die Aufnahme anlassbezogen erfolgt sei. Unter dieser Voraussetzung dürften technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung den Bürgern nicht vorenthalten werden.

Blitz-Marathon am 16.04.2015 von 6.00 bis 24.00 Uhr

Bitte fahren Sie (nicht nur heute) vorsichtig, in Deutschland haben 13.000 Beamte am 16.04.2015 mehr als 7.000 Kontrollstellen eingerichtet.

Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Nutzungsausfall ist nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 11.06.2014 zu dem Az. 1 U 157/13 auch für ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu erstatten, wenn dieses nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung, sondern als Verkehrsmittel eingesetzt wird, mit dessen Hilfe Orte erreicht werden, an denen ein Gewinn zu erwirtschaften ist.

Wann ersetzt der Computer den Richter?

In einem Aufsatz in der Wirtschaftswoche 5/2015 vom 26.01.2015 wird darüber spekuliert, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Mensch in seinem Beruf innerhalb der nächsten 20 Jahre ganz oder teilweise durch Maschinen ersetzt wird.

Für den Richter beträgt die Wahrscheinlichkeit immerhin 40 %, für den spezialisierten Anwalt nur 3,5 %.

Somit werden Sie voraussichtlich auch in 20 Jahren noch von mir persönlich beraten und nicht von einer Maschine.

Unfallregulierung

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter.

Dies führt dazu, dass sich die Regulierung von Unfallschäden zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt hat, welches der Fachanwalt für Verkehrsrecht beherrscht, indem dieser die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung. Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und so wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen wird.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene, so dass der Geschädigte, der die Regulierung allein durchführt, häufig auf Ansprüche verzichtet würde.

Sprechen Sie uns an, wir sind sehr gerne für Sie da!

Deckungsanfrage Rechtsschutz

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und klären für Sie die Frage der Kostenübernahme als besondere Serviceleistung ab, bevor überhaupt Kosten entstehen. Dies erspart Ihnen den Weg zu Ihrem Rechtsschutzversicherer vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns.