Absehen vom Fahrverbot in Bußgeldsachen
Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.03.2014, Az. IV-1 RBs 183/13 kann ein Augenblicksversagen vorliegen und das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen, wenn der Betroffene ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen falsch deutet oder eine verwirrende Verkehrsregelung falsch versteht.