Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall!

Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 28.04.2017 – 9 U 189/15 – entschieden.

AG Köln zur Strafbarkeit eines selbstgebauten Blitzers

Das Aufstellen eines selbstgebauten Blitzers im eigenen Vorgarten, um das Tempolimit in der Straße durchzusetzen, ist als Amtsanmaßung strafbar, so das AG Köln in seinem Beschluss vom 10.12.2018, Az.: 528 Ds 641/18.

Ein wegen Amtsanmaßung angeklagter Tischler, der mit einer selbstgebastelten Blitzer-Attrappe in seinem Kölner Stadtviertel Tempo 30 durchsetzen wollte, ist glimpflich davongekommen. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

Der Mann hatte die Blitzer-Attrappe in seinem Vorgarten aufgestellt. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er die Attrappe an einem Samstagnachmittag im Jahr 2015 mit seinen heute  Kindern gebastelt habe.  Das Resultat war ein Werk aus Holzpaletten und einem roten Plastikstück für die vermeintliche Blitzverglasung.

Ein Autofahrer hatte den 36-Jährigen daraufhin im April wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB angezeigt.

„Verkehrsrecht komplett“

Rechtsanwältin Laura Quarta hat am 24.11.2018 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teilgenommen.

Entfernen nach Unfall beim Ein- und Ausfahren in die Waschstraße als Fahrerflucht

Wie das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 04.06.2018 (Az.: 1 Ss83/18) entschieden hat, gehört der Bereich einer Waschstraße zum öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des § 142 StGB, wenn die Benutzung für jeden frei stehe, der dafür bezahlt. Dies gelte nicht nur für die Zu-und Ausfahrt, sondern auch für den Bereich der eigentlichen Waschanlage. Maßgeblich sei, ob ein Auto noch aus eigener Kraft bewegt werde und nicht lediglich von den zur Anlage gehörenden Einrichtungen. Das OLG hielt die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück, in der eine Frau zu einer Geldstrafe und zum Führerscheinentzug verurteilt wurde, weil sie mit der Waschanlage kollidierte und sich danach vom Unfallort entfernte, ohne ihre Personalien anzugeben, aufrecht.

OLG Frankfurt zur Berechnung von Schmerzensgeld und des Haushaltsführungsschadens

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main berechnet als erstes deutsches Oberlandesgericht Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn.

Die neue Berechnungsweise basiere auf einem prozentual ausgedrückten Tagessatz des vom statistischen Bundesamt ermittelten jährlichen durchschnittlichen Bruttonationaleinkommens je Einwohner, welcher mit einem weiteren prozentual ermittelten Faktor für den Grad der Schädigungsfolgen multipliziert werde. Auf das persönliche Einkommen des Geschädigten komme es in diesem Zusammenhang nicht an, da Schmerz von allen Menschen gleich empfunden werde. Ähnliche Berechnungsweisen seien in anderen europäischen Ländern zur Vereinheitlichung von Schmerzensgeldberechnungen lange anerkannt.

Diese neue Berechnungsweise könne durch die größere Bedeutung des Zeitmoments auf Dauer dazu führen, „dass bei langfristigen Beeinträchtigungen deutlich höhere Schmerzensgelder ausgeworfen werden, während bei geringen Beeinträchtigungen die Schmerzensgelder deutlich vermindert werden könnten, jeweils im Vergleich zu den heute ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträgen“, prognostiziert das OLG in seinem Urteil vom  Urteil vom 18.10.2018 (Az.: 22 U 97/16).

Sind Sie beispielsweise durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall in Ihrer Haushaltsführung eingeschränkt, helfen wir Ihnen gerne Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Urteil des Landgerichts Limburg im VW-Abgasskandal

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn verurteilte den  VW-Konzern mit Urteil vom 16.10.2018  zur Zahlung von Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens an den Kläger zurückzahlen. Der Kläger muss im Gegenzug den Wagen zurückgeben.

39. ADAC Juristen Congress Bremen 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt vom 20. bis zum 22.09.2018 an dem 39. ADAC Juristen Congress in Bremen teil. Themen sind unter anderem „Aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs“, „Das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung“ sowie „Der Anspruchsübergang im Personenschadensrecht“.

Urteil: Beschädigung eines Automatikfahrzeugs in der Waschstraße

Ein Waschanlagenbetreiber, der vor Benutzung der Waschstraße nicht darauf hinweist, dass bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 06.09.2018 (Az.: 213 C 9522/16) für Recht erkannt.

Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis nach 3.300 km Laufleistung

Wie der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 29.05.2018 (Az. 9 U 5 /18) entschieden hat, kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Damit bestätigt das OLG die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach welcher ein Anspruch auf Neuwagenentschädigung in der Regel nur bei einer Fahrleistung von max. 1000 km und einer nicht länger als einen Monat zurückliegenden Erstzulassung in Betracht kommt.

Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar

Der Bundesgerichtshof entschied am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam trotz Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar ist.

Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen beiden Urteilen vom 27.02.2018 (Az. 7 C 26.16 zu VG Düsseldorf und Az. 7 C 30.17 zu VG Stuttgart) entschieden, dass Dieselfahrverbote im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in besonders belasteten Stadtbereichen zulässig sind.

Was bedeutet das für Sie als Diesel-Fahrer bzw. Anwohner in Limburg-Weilburg?

Die Verwaltungsgerichtsentscheidung wirft eine Reihe von Fragen auf – sei es, dass Sie als Diesel-Fahrer betroffen sind oder als Anwohner einer besonders von Emissionen belasteten Straße.

Neben der Frage nach der Nutzung eines Dieselfahrzeugs stellt sich für Sie als Eigentümer auch die Frage nach der Umrüstung Ihres Fahrzeugs oder Ersatz für den drohenden Wertverlust bzw. Schadenersatz.

Rechtsanwalt Markus Bittner ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Limburg und zugleich ADAC-Vertragsanwalt besonders qualifiziert und kann Sie umfassend beraten.

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Verkehrsrecht 2018: Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.02.2018 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht 2018: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten“ teilgenommen.

 

Referent war Jürgen Cierniak, Richter am BGH, 4. Strafsenat, Karlsruhe.