Urteil des Landgerichts Limburg im VW-Abgasskandal

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn verurteilte den  VW-Konzern mit Urteil vom 16.10.2018  zur Zahlung von Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens an den Kläger zurückzahlen. Der Kläger muss im Gegenzug den Wagen zurückgeben.