„Versicherungsrecht aktuell 2014“
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 04.04.2014 an der zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsrecht aktuell 2014“ in Bonn teilgenommen.
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 04.04.2014 an der zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsrecht aktuell 2014“ in Bonn teilgenommen.
Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 21.03.2014 an der vierstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden“ in Bonn teilgenommen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.05.2014, Az. VIII ZR 94/13 entschieden, dass bei einem Neuwagenkauf ein behebbarer Sachmangel erheblich sein und damit den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen kann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises überschreitet.
Ab dem 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste in rot, gelb oder orange vorhanden sein. Diese Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse, nicht jedoch Motorräder und Wohnmobile. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.
Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in den beiden Revisionsverfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 entschieden, dass Banken für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben dürfen. Solche Entgelte sind unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Interesse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten.
Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 25.09.2013 zu dem Aktenzeichen 1 U 24/12 festgestellt, dass die Einwilligung in die Durchführung einer Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt ist, wenn die Behandlung durch den Chefarzt vereinbart war. Wird die Operation entgegen der getroffenen Vereinbarung durch einen Vertreter des Chefarztes durchgeführt, ohne dass der Patient zuvor hierüber informiert worden ist, ist der Eingriff mangels Einwilligung rechtswidrig.
Am 01.05.2014 hat das neue Fahreignungsregister das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst.
Statt wie bisher erst bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis zukünftig bereits bei 8 Punkten entzogen.
Für Verkehrsverstöße oder Straftaten werden bis zu 3 Punkte eingetragen (1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot sowie für Straftaten, 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis).
Beim Stand von bis zu 5 Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot sowie Straftaten nach 5 Jahren und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren gelöscht.
Rechtsanwalt Bittner nimmt jährlich an der zweitätigen Fortbildungsveranstaltung „Frankfurter Medizinrechtstage“ der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Kooperation mit der RAK Frankfurt und dem Hessischen Justizministerium teil.
Gegen einen unter anderem wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungswidrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13).
Rechtsanwalt Bittner nimmt jährlich mindestens 45 Stunden an Fortbildungsveranstaltungen teil, die übrigen Rechtsanwälte jeweils mindestens 15 Stunden.
Durch die Zusammenarbeit mit Sachverständigen auf den Gebieten der Fachanthropologie, Humanbiologie, Fahrzeugbewertung, Unfallanalyse und Messtechnik können private Gutachten zur Fahreridentität, zum Unfallhergang und zur Ordnungsgemäßheit einer Geschwindigkeitsmessung eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten im jeweiligen Einzelfall besser beurteilen und die Verteidigungsstrategie entsprechend ausrichten zu können.
Rechtsanwalt Bittner nimmt als Mitglied des „- Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V.“ jährlich im Januar am Verkehrsgerichtstag in Goslar teil.