Neuregelung des Punktsystems in Kraft getreten

Am 01.05.2014 hat das neue Fahreignungsregister das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst.

Statt wie bisher erst bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis zukünftig bereits bei 8 Punkten entzogen.

Für Verkehrsverstöße oder Straftaten werden bis zu 3 Punkte eingetragen (1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot sowie für Straftaten, 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis).

Beim Stand von bis zu 5 Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot sowie Straftaten nach 5 Jahren und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren gelöscht.