Warnwestenpflicht ab dem 01.07.2014
Ab dem 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste in rot, gelb oder orange vorhanden sein. Diese Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse, nicht jedoch Motorräder und Wohnmobile. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.