Rücktrittsrelevante Erheblichkeit eines Mangels beim Neuwagenkauf

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.05.2014, Az. VIII ZR 94/13 entschieden, dass bei einem Neuwagenkauf ein behebbarer Sachmangel erheblich sein und damit den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen kann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises überschreitet.