Unangekündigte Operation durch Chefarztvertreter
Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 25.09.2013 zu dem Aktenzeichen 1 U 24/12 festgestellt, dass die Einwilligung in die Durchführung einer Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt ist, wenn die Behandlung durch den Chefarzt vereinbart war. Wird die Operation entgegen der getroffenen Vereinbarung durch einen Vertreter des Chefarztes durchgeführt, ohne dass der Patient zuvor hierüber informiert worden ist, ist der Eingriff mangels Einwilligung rechtswidrig.