Fahrverbot für wiederholtes Telefonieren beim Autofahren
Gegen einen unter anderem wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungswidrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13).