Unangekündigte Operation durch Chefarztvertreter

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 25.09.2013 zu dem Aktenzeichen 1 U 24/12 festgestellt, dass die Einwilligung in die Durchführung einer Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt ist, wenn die Behandlung durch den Chefarzt vereinbart war. Wird die Operation entgegen der getroffenen Vereinbarung durch einen Vertreter des Chefarztes durchgeführt, ohne dass der Patient zuvor hierüber informiert worden ist, ist der Eingriff mangels Einwilligung rechtswidrig.

„Frankfurter Medizinrechtstage“

Rechtsanwalt Bittner nimmt jährlich an der zweitätigen Fortbildungsveranstaltung „Frankfurter Medizinrechtstage“ der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Kooperation mit der RAK Frankfurt und dem Hessischen Justizministerium teil.