„Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.03.2023 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungveranstaltung im Medizinrecht „Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess“ teil. Gegenstand der Veranstaltung sind unter anderem die Fragestellungen, welche Pflichten den Sachverständigen treffen, unter welchen Voraussetzungen dieser wegen einer Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, welche Einwendungen gegen das Gutachten erhoben werden können, welche Möglichkeiten bestehen, einen Privatgutachter mit in die Hauptverhandlung zu nehmen und dessen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen, welche Besonderheiten im Berufungsverfahren bestehen und unter welchen Voraussetzungen es der Einholung eines Obergutachtens bedarf.