„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 27.02.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz im Medizinrecht „Aktuelles Arzthaftungsrecht“ teil. Referent ist Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig Wolfgang Frahm.

Themen sind unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Behandlungsverhältnisses (ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt), Besonderheiten des Behandlungsfehlers, der haftungsrechtliche Facharztstandard unter Berücksichtigung von Leitlinien und Richtlinien, Besonderheiten der Beweislast (beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafte Dokumentation, im vollbeherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen), die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten, Eingriffs- und Risikoaufklärung, Aufklärung über Behandlungsalternativen), unterschiedliche Möglichkeiten des anwaltlichen Vorgehens sowie prozessuale Besonderheiten im Arzthaftungsfall (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflicht, Sachverständigengutachten, Privatgutachten, der mitgebrachte Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).

„Aktuelles aus der Privaten Krankenversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 13.11.2020 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk Koblenz im Medizinrecht „Aktuelles aus der Privaten Krankenversicherung“ teil. Themen sind unter anderem die Kündigung der Pflichtversicherung und der Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV, der Leistungsumfang der Krankheitskostenversicherung, Leistungsvoraussetzungen in der Krankentagegeldversicherung, bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit und die Prozessführung.

„Krankenakte und Diagnose“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 19.09.2020 in Mainz an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Krankenakte und Diagnose“ teil.

„Praktikabler Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 03.07.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Praktikabler Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden“ teil.

„Ärztliche Aufklärung und Verstöße aus Sicht der anwaltlichen Praxis“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Ärztliche Aufklärung und Verstöße aus Sicht der anwaltlichen Praxis“ teilgenommen.

Ersatzfähiger Schockschaden bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

Der BGH hat mit Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass ein an einem fehlerhaften Eingriff Unbeteiligter wie zum Beispiel der Ehepartner, Schadenersatz verlangen kann, sofern dieser über die „normale“ Trauerreaktion hinaus eine psychische Störung mit Krankheitswert erlitten hat.

Ansprüche können somit nicht nur dem durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten, sondern darüberhinaus auch beispielsweise dem Ehepartner desselben zustehen.

9. Frankfurter Medizinrechtstage 2019

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 15. und 16.11.2019 an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung „9. Frankfurter Medizinrechtstage 2019“ teil. Themen sind unter anderem Informationspflichten des Arztes, die Abrechnung stationärer und ambulanter Leistungen im Krankenhaus, Cannabis vom Arzt für Schwerkranke, die Haftung von Durchgangsärzten, Aufklärungsfehler sowie die Arzthaftung bei lebensverlängernden Maßnahmen.

Klinik haftet für „Schockschäden“ von Angehörigen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.05.2019 zu dem Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass einem Angehörigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen können, wenn dieser infolge einer behandlungsfehlerbedingten Schädigung eines Patienten seinerseits eine psychische Schädigung von Krankheitswert erleidet.

Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass die von diesen zum sogenannten Schockschaden entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anzuwenden sind, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen.

8. Frankfurter Medizinrechtstage 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23. und 24.11.2018 an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung „8. Frankfurter Medizinrechtstage 2018“ teilgenommen. Themen waren unter anderem „Grundlegendes und Aktuelles zur Zahnarzthaftung“, „Medizinprodukterecht und Haftungsrecht“, „Umgang mit zahnmedizinischen Sachverständigen“, „Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren“, „Impfschadensrecht“ sowie „Ambulante Tätigkeit von Krankenhausärzten im Krankenhaus“.

7. Frankfurter Medizinrechtstage

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 03. und 04.11.2017 jeweils ganztägig an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „7. Frankfurter Medizinrechtstage 2017“ teilgenommen. Themen waren unter anderem rechtliche Probleme im Bereich der Gynäkologie, der Chefarztvertrag, die Krankenhausabrechnung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Befunderhebungsfehler, Befunderhebungsfehler in Orthopädie und Unfallchirurgie, Behandlungsfehler in der operativen Gynäkologie, der Sachverständigenbeweis sowie der Abrechnungsbetrug.

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!

 

 

 

Update im Personenschaden- und Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.07.2017 in Köln an einer zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO im Versicherungsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem die Berechnung des Personenschadens, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rechtsschutzversicherung sowie Besonderheiten im Haftpflichtversicherungsrecht.