Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.06.2017 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Neuere Rechtsprechung zur privaten Krankenhauskosten- und Krankentagegeldversicherung“ teilgenommen.

„Frankfurter Medizinrechtstage 2016“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 25. und 26.11.2016 an der 15stündigen Fortbildungsveranstaltung „Frankfurter Medizinrechtstage“ teilgenommen.

Themen dieser von Richtern und Anwälten besuchten Veranstaltung waren

– Probleme der ärztlichen Aufklärung

– Geburtshilfe und Aufklärung

– Aufnahme- und Entlassmanagement

– Krankenhausaufnahmebedingungen

– Aktuelle Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht

– Patientenvertretung im Arzthaftungsrecht

– Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der LÄK Hessen

– Endoprothetik aus Sicht des gerichtlichen Sachverständigen

– Strafbarkeit des Arztes nach den §§ 299a und 299b StGB

 

„Personenschadensregulierung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.09.2016 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Personenschadensregulierung“ in Frankfurt teilgenommen.

Schwerpunkte dieser Veranstaltung waren die Gestaltung von Abfindungsvergleichen, die Kapitalisierung von Schmerzensgeldrenten und sonstigen Renten, Regresse des Sozialversicherungsträgers und anderer Leistungsträger sowie Fragen der Verjährung.

„Ursachen und Behandlung von Schulterschmerzen“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 02.03.2016 an dem 90minütigen Vortrag „Schmerzen in der Schulter – Wo kann die Ursache liegen? Was kann man tun?“ des Herrn Dr. med. Gerd Balser, Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie des Kreiskrankenhauses Weilburg teilgenommen.

Beweislastumkehr bei Befunderhebungsfehler

Eine Beweiserleichterung in Form einer Beweislastumkehr ist nicht nur bei einem groben, sondern auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des Befundes oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (OLG Hamm, Teilurteil vom 09.11.2012, I-26 U 142/09).

„5. Frankfurter Medizinrechtstage 2015“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 20. und 21.11.2015 an der zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „5. Frankfurter Medizinrechtstage 2015“ der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt sowie dem Hessischen Justizministerium teilgenommen. Themen waren unter anderem das Einsichtsrecht des Patienten in die ärztliche Dokumentation, die Versicherungspflicht von Ärzten, ein Update zum Patientenrechtegesetz, Infektionen und Hygiene im Krankenhaus sowie rechtliche Aspekte ästhetischer Chirurgie.

Verordnungen auf einem „Grünen Rezept“

Den Krankenkassen wurde 2012 im Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeit eingeräumt, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und auch Kosten für rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Hiervon haben mittlerweile viele Krankenkassen Gebrauch gemacht, so dass gegebenenfalls bei der jeweiligen Krankenkasse nachgefragt werden sollte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang freiverkäufliche Arzneimittel bezahlt werden.

„Der Erwerbsschaden“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Markus Bittner hat am 20.06.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Der Erwerbsschaden“ der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Frankfurt am Main teilgenommen.

„Immer am Puls des Versicherungsrechts“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.05.2015 an der 10stündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Immer am Puls des Versicherungsrechts“ in Bonn teilgenommen.

Thema war unter anderem die neueste BGH-Rechtsprechung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, der Kranken- und Unfallversicherung sowie in der Haftpflicht-, Sach- und Rechtsschutzversicherung.

Auskunftspflicht des Klinikträgers über Name und Anschrift des behandelnden Arztes

Nach einer Entscheidung des BGH vom 20.01.2015, VI ZR 137/14 ist der Klinikträger grundsätzlich gehalten, dem Patienten den Namen des ihn behandelnden Arztes mitzuteilen. Zur Prozessführung bedarf der Kläger der Privatanschrift desselben jedoch nicht, da die Angabe der Arbeitsstelle für die Zustellung der Klageschrift ausreicht.

„4. Frankfurter Medizinrechtstage 2014“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 21. und 22.11.2014 an der zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „4. Frankfurter Medizinrechtstage “ in Frankfurt am Main teilgenommen. Themen waren unter anderem versicherungsrechtliche Fragestellungen im Arzthaftungsrecht, der Sachverständigenbeweis, das Patientenrechtegesetz sowie Datenschutz im Gesundheitswesen.

Unangekündigte Operation durch Chefarztvertreter

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 25.09.2013 zu dem Aktenzeichen 1 U 24/12 festgestellt, dass die Einwilligung in die Durchführung einer Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt ist, wenn die Behandlung durch den Chefarzt vereinbart war. Wird die Operation entgegen der getroffenen Vereinbarung durch einen Vertreter des Chefarztes durchgeführt, ohne dass der Patient zuvor hierüber informiert worden ist, ist der Eingriff mangels Einwilligung rechtswidrig.