Verkehrsrecht 2017: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht sowie zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 17.02.2017 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht“ teilgenommen. Referent war Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, 4. Strafsenat. Dabei wurde der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung wurden vertieft sowie Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Schwerpunkt war dabei das Recht des Betroffenen, nach Geschwindigkeitsmessungen über einen Rechtsanwalt die Geräteakte und die Messdatei anfordern und auswerten und hierdurch die Messung angreifen zu können.

Alle Jahre wieder…

Wir bedanken uns bei allen Mandanten und Geschäftspartnern für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit, auf deren Fortführung wir uns freuen und wünschen frohe Festtage und alles erdenklich Gute für das neue Jahr!

Aktuelles Urteil des BGH zur Veräußerung des Unfallwagens zum Restwert

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.09.2016 zu dem Az. VI ZR 673/15 zum Einen klargestellt, dass der Geschädigte dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des Unfallwagens keine Gelegenheit dazu geben muss, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.

 

Zum Anderen stellt der Senat in dem zitierten Urteil klar, dass die korrekte Ermittlung des Restwertes nach wie vor auf dem allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen hat, da es dem Geschädigten möglich sein muss, das Fahrzeug bei einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung geben zu können.

 

 

Neue Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 08.09.2016, Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 343/16 (163/16) klargestellt, dass die Verwaltungsbehörde der Verteidigung bereits im Vorverfahren Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe am Messgerät zugänglich machen muss. Allein hierdurch wird der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt.

Aus dieser Rechtsprechung ergeben sich neue Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen und anderen straßenverkehrsrechtlichen Verstößen, soweit ein Messgerät zum Einsatz gekommen und das Messverfahren zu überprüfen ist.

 

Umstrukturierung zur Fachanwaltskanzlei

Im Rahmen der Umstrukturierung der Kanzlei zu einer reinen Fachanwaltskanzlei scheidet Rechtsanwalt Andreas Heidenreich zum 30.11.2016 aus der Kanzlei aus und ist ab Dezember 2016 in eigener Kanzlei (Zum Sportzentrum 6, 35794 Mengerskirchen) tätig.

Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat 2017/2018 in Frankfurt erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen als Voraussetzung dafür, künftig auch als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig sein zu können. Selbstverständlich können Sie sich bereits jetzt von Rechtsanwalt Wolfgang Kastner in allen mietrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Neue Adresse ab dem 01.06.2017

Um noch besser und einfacher für Sie erreichbar zu sein, finden Sie uns ab dem 01.06.2017 in der WERKStadt Limburg, Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg.

Dort stehen Ihnen über 900 Parkplätze zur Verfügung (90 Minuten kostenfrei für Kunden der WERKStadt Limburg), über die Tiefgarage des Parkhauses erreichen Sie uns direkt per Aufzug.

Die Kanzlei befindet sich im 1. Obergeschoss auf 160 qm in neu erbauten Räumlichkeiten über der Bäckerei Grund und dem Friseur SUPERCUT zwischen dem HNO Zentrum Taunus und der Geschäftsstelle der BARMER GEK (Eingang gegenüber dem Fitnessstudio SPORTIVO links neben der Einfahrt zur Tiefgarage des Parkhauses).

Die WERKStadt Limburg befindet sich direkt am Limburger Bahnhof. Die Eröffnung des Einkaufs- und Erlebniscenters fand am 26.08.2009 statt, nachdem die ca. 26.000 qm große denkmalgeschützte „Richthalle“ des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bundesbahn in weniger als einem Jahr denkmalpflegegerecht saniert wurde.

Die Kanzlei ist barrierefrei.

 

Effektive Unfallregulierung

Die Durchführung einer erfolgreichen Unfallregulierung wird immer schwieriger.

Zum Einen sind umfassende Kenntnisse der immer komplexer werdenden Materie, der Neuerungen durch Gesetzesänderungen sowie der aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, um alle Ansprüche durchsetzen zu können.

Zum Anderen steht dem Geschädigten der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers gegenüber, welcher bei der Schadensabwicklung nur eigene und somit allein wirtschaftliche Interessen verfolgt.

Wenn Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, haben Sie einen Fachmann an Ihrer Seite, der darauf achtet, dass Sie nichts verschenken. Nur so können Sie eine „Waffengleichheit“ mit dem Versicherer herstellen.

Frau Ivonne Lucchesi verfügt zudem als „Sachbearbeiterin Unfallschadensregulierung“ über besondere Qualifikationen in diesem wichtigen Rechtsgebiet, um die Tätigkeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht zu unterstützen und dadurch die Abwicklung des Schadensfalls zu beschleunigen.

 

„Personenschadensregulierung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.09.2016 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Personenschadensregulierung“ in Frankfurt teilgenommen.

Schwerpunkte dieser Veranstaltung waren die Gestaltung von Abfindungsvergleichen, die Kapitalisierung von Schmerzensgeldrenten und sonstigen Renten, Regresse des Sozialversicherungsträgers und anderer Leistungsträger sowie Fragen der Verjährung.

Effektive Zwangsvollstreckung

Die Durchführung einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung wird immer schwieriger.

Daher erfordert eine effektive Zwangsvollstreckung umfassende Kenntnisse der immer komplexer werdenden Materie, der Neuerungen durch Gesetzesänderungen sowie der aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, um alle Vollstreckungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können.

Meine Mitarbeiterin Judith Gabricsevics verfügt als „Sachbearbeiterin Zwangsvollstreckung“ über besondere Qualifikationen in diesem wichtigen Rechtsgebiet, damit Forderungen möglichst auch realisiert werden können.

 

Recht auf eigenen Sachverständigen

Nach einem Unfall ist der Geschädigte zur Schadensfeststellung in der Auswahl des Sachverständigen frei. Dies gilt auch dann noch, wenn der Versicherer bereits ein Gutachten eingeholt hat. Der Geschädigte muss das vom Versicherer eingeholte Gutachten nicht akzeptieren und darf auf Kosten des Versicherers einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen.

„Immer am Puls des Versicherungsrechts“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 15.04.2016 in Bonn an der 10stündigen Fortbildungsveranstaltung „Immer am Puls des Versicherungsrechts“ teilgenommen.

Themen waren unter anderem die Sachversicherung, die Reiseversicherung, die Personenversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung.