Urteil: Beschädigung eines Automatikfahrzeugs in der Waschstraße

Ein Waschanlagenbetreiber, der vor Benutzung der Waschstraße nicht darauf hinweist, dass bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 06.09.2018 (Az.: 213 C 9522/16) für Recht erkannt.

Bundesgerichtshof zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.09.2018 (Az.: X ZR 111/17) entschieden, dass den Passagieren eines annullierten Flugs auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zustehen kann, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten.

Pilotenstreik bei Ryanair!

Wer in der Zeitspanne von Freitag 10. August um 3.01 Uhr bis Samstag um 2.59 Uhr einen Flug gebucht hat, muss mit einem Ausfall der Verbindung rechnen, da die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit die Piloten zur gemeinsamen Arbeitsniederlegung aufgerufen hat.

Möglicherweise steht Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigung zu. Bitte sprechen Sie uns an, sofern insoweit Beratungsbedarf besteht!

Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt seit dem 01.06.2018 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht sowie dem Opferschutz.

Sie berät und vertritt auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts und Jugendstrafrechts im Ermittlungsverfahren und vor Gericht als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin sowie als Nebenklägervertreterin.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft!

Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Bei Verstößen können die Datenschutzbehörden per Verwaltungsakt aufsichtsrechtliche Maßnahmen erlassen und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro verhängen.

Bitte sprechen Sie uns an, sofern insoweit Beratungsbedarf besteht!

Unser besonderer Service

  • Termine im Notfall noch am selben Tag oder innerhalb weniger Tage
  • Rückrufservice
  • Schnelle Korrespondenz per E-Mail
  • Akteninhalte per PDF
  • Modernste EDV-Anbindung
  • keine Wartezeiten
  • Transparenz in der Aktenbearbeitung und der Gebührenabrechnung

Prozesserfahrung aus Tausenden von Gerichsterminen

Rechtsanwalt Markus Bittner verfügt über eine große Prozesserfahrung resultierend aus der Wahrnehmung Tausender von Gerichtsterminen in Zivilverfahren, Strafverfahren und Bußgeldverfahren.

 

 

 

Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2018!

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

Da es der Deutschen Telekom AG auch nach Monaten nicht gelungen ist, der Kanzlei einen störungsfreien IP-Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen, sind wir in unregelmäßigen Abständen (beispielsweise am 10.10.2017 und 09.04.2018) nur eingeschränkt erreichbar. In diesen Fällen kommt entweder erst gar keine Verbindung zustande oder das Telefonat wird unterbrochen. Bitte versuchen Sie es gegebenenfalls noch einmal oder senden Sie uns eine E-Mail.

Erreichbarkeit der Kanzlei

Selbstverständlich legen wir großen Wert darauf, für Sie auf allen Kommunikationswegen erreichbar zu sein!

Aus diesem Grund haben wir beispielsweise für jeden Rechtsanwalt und für jede Mitarbeiterin eine auf unserer Homepage veröffentlichte eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, über welche der jeweilige Sachbearbeiter direkt erreichbar ist.

Darüber hinaus ist das Sekretariat während der Öffnungszeiten der Kanzlei ständig besetzt. Die Rechtsanwälte haben zudem telefonische Sprechzeiten eingerichtet, um sich zeitlich auf Anfragen ihrer Mandanten einstellen zu können. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der üblichen Sprechzeiten von Gerichten anberaumte Verhandlungstermine wahrgenommen werden müssen; in diesen Fällen rufen wir schnellstmöglich zurück.

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit per E-Mail oder telefonisch persönliche Besprechungstermine mit uns vereinbaren und uns in der WERKStadt Limburg besuchen!

Am 01.06.2017 hat die Telekom Deutschland GmbH den Kanzleianschluss auf die IP-basierte Telefonie umgestellt. Leider resultierten hieraus jedoch in der Anfangsphase erhebliche Verbindungsprobleme, die dazu führen, dass wir telefonisch und per Fax nicht immer erreichbar waren. Dies bitten wir zu entschuldigen.

 

 

 

 

Neuer Standort seit dem 01.06.2017

Seit dem 01.06.2017 befindet sich die Kanzlei in der WERKStadt Limburg, Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg.

Digitalisierung des Rechtsverkehrs

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.03.2017 in Frankfurt an dem Workshop „Digitalisierung – Ausblick 2017“ der RA-MICRO Frankfurt Vertriebs GmbH teilgenommen, um die Vorgaben des Gesetzgebers zum elektronischen Rechtsverkehr bereits lange vor der flächendeckenden Eröffnung desselben in der Kanzlei umsetzen zu können.

Hiervon profitieren die Mandanten in erheblichem Maße, da die Akte elektronisch geführt werden kann und die Arbeitsabläufe und die Kommunikation mit dem Mandanten weiter beschleunigt werden.