Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel?

Das AG Nienburg hat mit Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) klargestellt, dass eine Dashcam-Aufnahme durchaus als Beweismittel in einem Strafprozess herangezogen werden darf, sofern die Kamera ausschließlich zur Aufnahme einer ganz konkreten Situation genutzt wurde. Der bedrängte Fahrer hatte die Dashcam erst während des Vorfalls eingeschaltet. Diesen Umstand nahmen die Richter zum Anlass, die Aufnahme als Beweismittel zuzulassen. Dies sei mit Datenschutzrecht vereinbar, da die Aufnahme anlassbezogen erfolgt sei. Unter dieser Voraussetzung dürften technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung den Bürgern nicht vorenthalten werden.

Wann ersetzt der Computer den Richter?

In einem Aufsatz in der Wirtschaftswoche 5/2015 vom 26.01.2015 wird darüber spekuliert, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Mensch in seinem Beruf innerhalb der nächsten 20 Jahre ganz oder teilweise durch Maschinen ersetzt wird.

Für den Richter beträgt die Wahrscheinlichkeit immerhin 40 %, für den spezialisierten Anwalt nur 3,5 %.

Somit werden Sie voraussichtlich auch in 20 Jahren noch von mir persönlich beraten und nicht von einer Maschine.

Deckungsanfrage Rechtsschutz

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Antrag auf Neufeststellung gemäß § 44 SGB X

Sie haben im Sozialrecht einen nicht begünstigenden Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, da dieser Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist. Leider haben Sie die Widerspruchsfrist versäumt, womit der Bescheid eigentlich unanfechtbar geworden ist. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Neufestsetzung gemäß § 44 SGB X zu stellen. Diese Vorschrift gewährt Ihnen grundsätzlich einen Anspruch auf Rücknahme des (im Ergebnis tatsächlich rechtswidrigen) Bescheids mit Wirkung für die Vergangenheit – längstens für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Durch den Antrag wird der Leistungsträger veranlasst, den eigentlich bestandskräftigen Bescheid erneut zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergeht sodann mittels eines neuen Bescheids, der wiederum mit einem (nunmehr fristgerecht eingelegten) Widerspruch angegriffen werden kann.

Neuerungen für Verkehrsteilnehmer 2015

– Autofahrer können innerhalb Deutschlands bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten, auch wenn das Fahrzeug weiterhin umgemeldet werden muss. Erst bei einer Neuzulassung muss ein Kennzeichen des neuen Wohnorts beantragt werden.

– Ab 2015 angemeldete Fahrzeuge können online wieder abgemeldet werden; voraussichtlich ab 2016 soll auch die Wiederzulassung online möglich sein.

– Das automatische Notrufsystem eCall wird in allen Neuwagen Pflicht. eCall wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. In diesem Fall stellt das System unter der europäischen Notrufnummer 112 eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her.

– Die Verbandskästen im Pkw müssen der DIN 13164 entsprechen, wodurch sich der vorgeschrieben Inhalt ändert. Solange das Ablaufdatum nicht überschritten ist, müssen die alten Verbandskästen jedoch nicht ausgetauscht werden.

– Ab dem 01.11.2015 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner ausgestattet sein.

– Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten sollen ab Mitte 2015 Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.

 

 

 

 

„Probleme bei der Regulierung des Personenschadens“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.11.2014 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Probleme bei der Regulierung des Personenschadens“ in Frankfurt am Main teilgenommen. Themen waren unter anderem prozessuale Probleme des Schmerzensgeldanspruchs, Unterhaltsschäden, der Haushaltsführungsschaden sowie Verdienstausfall.

ADAC-JuristenCongress 2014

Rechtsanwalt Markus Bittner hat vom 25. bis zum 27.09.2014 am 37. ADAC- JuristenCongress in Weimar teilgenommen. Die Vorträge namhafter Referenten betrafen verfassungsrechtliche Aspekte im Verkehrsrecht, Mängel beim Autokauf, aktuelle Fragen zum Führerscheintourismus sowie das Reiseverkehrsrecht.

Tägliche Preiskurve an der Zapfsäule

Nach einer aktuellen Untersuchung des ADAC e.V. (Quelle: adac.de/tanken) schwanken die Kraftstoffpreise im Tagesverlauf ausgesprochen stark. Benzin und Diesel sind in den Nachtstunden am teuersten, ab dem frühen Morgen bröckeln die Durchschnittspreise langsam und anhaltend ab. Der tiefste Stand ist regelmäßig zwischen 18 und 20 Uhr erreicht, anschließend klettern die Preise nach und nach wieder auf das hohe nächtliche Niveau.

Kontinuierliche Fortbildung – Kanzlei Markus Bittner

Rechtsanwalt Bittner nimmt jährlich mindestens 45 Stunden an Fortbildungsveranstaltungen teil, die übrigen Rechtsanwälte jeweils mindestens 15 Stunden.