Rechtsanwalt Wolfgang Kastner verlässt die Kanzlei!

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner wird die Kanzlei Markus Bittner mit Ablauf des 28.02.2019 verlassen und anschließend unter folgender Adresse erreichbar sein: Kanzlei Öztürk, Kerkrader Straße 11, 35394 Gießen (Tel. 0641/13271251, Fax 0641/13271252, E-Mail info@fachanwalt-kastner.de).

Flugverspätung wegen mehrstündigen Systemausfalls im Flughafenterminal

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.01.2019 – X ZR 15/18, X ZR 85/18 entschieden, dass ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung im Rahmen der Flugverspätung entfällt.

Rechtsanwältin Stefanie George verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefanie George verstärkt ab dem 01.03.2019 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt neben dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht dem Bau- und Architektenrecht.

Abmeldung eines Kfz führt allein nicht zum Verlust des Haft­pflicht­versicherungs­schutzes

Wird ein Kraftfahrzeug abgemeldet, führt dies allein nicht zum Verlust des Haft­pflicht­versicherungs­schutzes. Vielmehr kann eine sogenannte Ruheversicherung vorliegen, die weiterhin Schäden abdeckt. Eine Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 des Pflicht­versicherungs­gesetzes (PflVG) besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 16.06.2017 (1 Ss 115/17) entschieden.

Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall!

Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 28.04.2017 – 9 U 189/15 – entschieden.

AG Köln zur Strafbarkeit eines selbstgebauten Blitzers

Das Aufstellen eines selbstgebauten Blitzers im eigenen Vorgarten, um das Tempolimit in der Straße durchzusetzen, ist als Amtsanmaßung strafbar, so das AG Köln in seinem Beschluss vom 10.12.2018, Az.: 528 Ds 641/18.

Ein wegen Amtsanmaßung angeklagter Tischler, der mit einer selbstgebastelten Blitzer-Attrappe in seinem Kölner Stadtviertel Tempo 30 durchsetzen wollte, ist glimpflich davongekommen. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

Der Mann hatte die Blitzer-Attrappe in seinem Vorgarten aufgestellt. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er die Attrappe an einem Samstagnachmittag im Jahr 2015 mit seinen heute  Kindern gebastelt habe.  Das Resultat war ein Werk aus Holzpaletten und einem roten Plastikstück für die vermeintliche Blitzverglasung.

Ein Autofahrer hatte den 36-Jährigen daraufhin im April wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB angezeigt.

Entfernen nach Unfall beim Ein- und Ausfahren in die Waschstraße als Fahrerflucht

Wie das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 04.06.2018 (Az.: 1 Ss83/18) entschieden hat, gehört der Bereich einer Waschstraße zum öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des § 142 StGB, wenn die Benutzung für jeden frei stehe, der dafür bezahlt. Dies gelte nicht nur für die Zu-und Ausfahrt, sondern auch für den Bereich der eigentlichen Waschanlage. Maßgeblich sei, ob ein Auto noch aus eigener Kraft bewegt werde und nicht lediglich von den zur Anlage gehörenden Einrichtungen. Das OLG hielt die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück, in der eine Frau zu einer Geldstrafe und zum Führerscheinentzug verurteilt wurde, weil sie mit der Waschanlage kollidierte und sich danach vom Unfallort entfernte, ohne ihre Personalien anzugeben, aufrecht.

OLG Frankfurt zur Berechnung von Schmerzensgeld und des Haushaltsführungsschadens

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main berechnet als erstes deutsches Oberlandesgericht Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn.

Die neue Berechnungsweise basiere auf einem prozentual ausgedrückten Tagessatz des vom statistischen Bundesamt ermittelten jährlichen durchschnittlichen Bruttonationaleinkommens je Einwohner, welcher mit einem weiteren prozentual ermittelten Faktor für den Grad der Schädigungsfolgen multipliziert werde. Auf das persönliche Einkommen des Geschädigten komme es in diesem Zusammenhang nicht an, da Schmerz von allen Menschen gleich empfunden werde. Ähnliche Berechnungsweisen seien in anderen europäischen Ländern zur Vereinheitlichung von Schmerzensgeldberechnungen lange anerkannt.

Diese neue Berechnungsweise könne durch die größere Bedeutung des Zeitmoments auf Dauer dazu führen, „dass bei langfristigen Beeinträchtigungen deutlich höhere Schmerzensgelder ausgeworfen werden, während bei geringen Beeinträchtigungen die Schmerzensgelder deutlich vermindert werden könnten, jeweils im Vergleich zu den heute ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträgen“, prognostiziert das OLG in seinem Urteil vom  Urteil vom 18.10.2018 (Az.: 22 U 97/16).

Sind Sie beispielsweise durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall in Ihrer Haushaltsführung eingeschränkt, helfen wir Ihnen gerne Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Urteil des Landgerichts Limburg im VW-Abgasskandal

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn verurteilte den  VW-Konzern mit Urteil vom 16.10.2018  zur Zahlung von Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens an den Kläger zurückzahlen. Der Kläger muss im Gegenzug den Wagen zurückgeben.

Heilungsbewährung

Praxistipp zum Schwerbehindertenrecht (Heilungsbewährung) von RA Wolfgang Kastner:

Soweit der Grad der Behinderung wegen Wegfalls der Voraussetzungen verringert oder ganz aberkannt und damit die Grenze zur Schwerbehinderung unterschritten wird, wirkt der Schutz der besonderen Vorschriften für schwerbehinderte Menschen noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der Aberkennungsbescheid unanfechtbar geworden ist, weiter (§ 199 SGB IX). Dies gilt auch im Falle der Aberkennung des Gleichstellungsstatus. Für schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Krebserkrankung einen Grad der Behinderung von über 50 erhalten haben, gilt in der Regel die sog. Heilungsbewährung. Diese führt dazu, dass der Grad der Behinderung fünf Jahre nach seiner Zuerkennung wieder aberkannt wird. Hier kann es sinnvoll sein, unabhängig von den Erfolgsaussichten, den Aberkennungsbescheid im Widerspruchs- und Klageverfahren anzufechten, um währenddessen noch vom Schwerbehindertenstatus zu profitieren, der, solange diese Verfahren laufen, noch nicht rechtskräftig aberkannt wurde.

BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich an Hinterbliebene

Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht ist nicht möglich, wenn das Opfer verstorben ist. Eine Ausgleichszahlung an die Angehörigen kann daher keine Strafmilderung für den Täter eines vollendeten Tötungsdelikts begründen, entschied der BGH mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 06.06.2018 (Az. 4 StR 144/18).

39. ADAC Juristen Congress Bremen 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt vom 20. bis zum 22.09.2018 an dem 39. ADAC Juristen Congress in Bremen teil. Themen sind unter anderem „Aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs“, „Das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung“ sowie „Der Anspruchsübergang im Personenschadensrecht“.