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StPO-Reform auch im Sexualstrafrecht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter anderem sollen Opfer von Sexualstraftaten besser geschützt werden. So soll eine der Neuerungen sein, dass Vernehmungen von Opfern künftig auf Video aufgezeichnet werden sollen, es sei denn das Opfer stimme dem nicht zu. Ziel dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass Opfer oft ihre zunächst gemachten Aussagen im Strafprozess unter dem Druck des Täters zurücknehmen würden oder schwiegen. Wenn das Opfer nach der Videoaufnahme der Ersetzung seiner Aussage durch die Videoaufnahme im Prozess nicht widerspreche, könne das Video in der Hauptverhandlung die Opferaussage ersetzen.

BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines Kindes

Das bloße Ausziehen eines Kindes stellt keinen strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB dar. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt regelmäßig keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23.02.2017 (1 StR 627/16) entschieden.