StPO-Reform auch im Sexualstrafrecht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter anderem sollen Opfer von Sexualstraftaten besser geschützt werden. So soll eine der Neuerungen sein, dass Vernehmungen von Opfern künftig auf Video aufgezeichnet werden sollen, es sei denn das Opfer stimme dem nicht zu. Ziel dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass Opfer oft ihre zunächst gemachten Aussagen im Strafprozess unter dem Druck des Täters zurücknehmen würden oder schwiegen. Wenn das Opfer nach der Videoaufnahme der Ersetzung seiner Aussage durch die Videoaufnahme im Prozess nicht widerspreche, könne das Video in der Hauptverhandlung die Opferaussage ersetzen.