Anspruch des Unfallgeschädigten auf Ersatz für „Restbenzin“

Im Falle eines Totalschadens eines Kfz hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des noch im Tank seines Fahrzeugs befindlichen Benzins (AG Lünen, Urteil vom 24.11.2016, 9 C 186/16).