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Keine verbotswidrige Mobiltelefonbenutzung

Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 07.11.2014 (III-1 RBs 284/14) liegt keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons vor, wenn der Fahrer diese nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen.

Fahrverbot für wiederholtes Telefonieren beim Autofahren

Gegen einen unter anderem wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungswidrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13).