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„Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.05.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht“ teilgenommen. Schwerpunkte des Seminars waren

– die Verteidigung im Verwaltungsverfahren (Verjährung, Messverfahren, Fahrverbot, Punktesystem)

– Handlungsmöglichkeiten bis zur mündlichen Gerichtsverhandlung

– die Verteidigung in der Hauptverhandlung (Fehler der Gerichts erkennen)

– die Rechtsbeschwerde

 

 

Blitz-Marathon am 16.04.2015 von 6.00 bis 24.00 Uhr

Bitte fahren Sie (nicht nur heute) vorsichtig, in Deutschland haben 13.000 Beamte am 16.04.2015 mehr als 7.000 Kontrollstellen eingerichtet.

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Nach einem Beschluss des KG vom 27.10.2014 (3 Ws (B) 467/14) handelt es sich bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Somit muss der Tatrichter im Urteil grundsätzlich Feststellungen dazu treffen, wie lang die Messtrecke und wie groß der Verfolgungsabstand war. Bei Dunkelheit sind in der Regel zusätzliche Darlegungen zu den Sichtverhältnissen erforderlich.

Bedenken gegen die Kraftfahreignung aus Parkverstößen

Nach einem Beschluss des VGH Mannheim vom 20.11.2014 (10 S 1883/14) können Bedenken gegen die Kraftfahreignung ausnahmsweise jedenfalls auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die wie beispielsweise Parkverstöße nicht mit Punkten bewertet werden, wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betroffene von Januar 2004 bis Mai 2010 in mindestens 151 Fällen gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstoßen.

Keine verbotswidrige Mobiltelefonbenutzung

Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 07.11.2014 (III-1 RBs 284/14) liegt keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons vor, wenn der Fahrer diese nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen.

Elzer Berg: 100 km/h auf allen Fahrspuren der BAB 3 in Richtung Frankfurt

Nachdem für die Fahrspuren der BAB 3 in Richtung Frankfurt am Elzer Berg seit Jahrzehnten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten angeordnet waren, besteht nun auf allen Fahrstreifen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h. Grund hierfür ist, dass eine Überprüfung ergeben hat, dass die Gefällstrecke keine Unfallhäufigkeit mehr aufweist. Diese Geschwindigkeit ist jedoch nur Personenkraftwagen und Zweirädern vorbehalten, da Lastkraftwagen auf Autobahnen mit maximal 80 km/h unterwegs sein dürfen. Die Geschwindigkeitsüberwachung am Elzer Berg bleibt jedoch auch weiterhin bestehen.

Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 in der Diezer Straße in Limburg

Rechtsanwalt Markus Bittner hat in einem vor dem Amtsgericht Limburg – Zweigstelle Hadamar anhängigen Bußgeldverfahren, welchem eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung in der Diezer Straße in Limburg zu Grunde lag, als Verteidiger die Einstellung des Verfahrens erreicht, nachdem der auf Antrag der Verteidigung vom Gericht beauftrage Sachverständige festgestellt hat, dass die Messung nicht auf ihre Plausibilität hin überprüfbar und somit auch nicht verwertbar ist.